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So viel erhält jeder von seiner Rente, Pension oder Versicherungssumme steuerfrei
30.06.2009
Unterschiedliche Freibeträge: Wie günstig oder ungünstig Rentner und Pensionäre beim Finanzamt abschneiden, erkennen Sie an den Freibeträgen für ihre Altersversorgung. Von der gesetzlichen Rente sind 40 bis 50 Prozent steuerfrei. Noch günstiger sind Renten und Kapitalzahlungen aus privaten Rentenversicherungen oder Firmenverträgen, die mit Einkommen finanziert wurden, das voll oder pauschal versteuert wurde. Oft bleiben mehr als 80 Prozent steuerfrei. Steuerlich ungünstig sind im Alter Firmen- und Riester-Verträge mit steuerfreier Einzahlung im Berufsleben. Dafür ist der Freibetrag sehr niedrig oder es gibt gar keinen.
Firmenrenten und -pensionen: Alle, die eine Altersversorgung von ihrer früheren Firma bekommen und nicht wissen, zu welcher Kategorie ihr Firmenvertrag gehört, fragen am besten in der Personalabteilung beim früheren Arbeitgeber nach.
Witwen und Witwer: Bekommen Hinterbliebene die Altersversorgung nach dem Tod des Empfängers, gelten die steuerfreien Prozentsätze des Verstorbenen weiter.
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Gesetzliche Rente und vergleichbare Verträge
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-
Gesetzliche Rentenversicherung
(Alters-, Witwen-, Waisenrenten)
-
Berufliches Versorgungswerk
-
Rürup-Vertrag
|
Renten-
beginn (Jahr)
|
Steuerf-
reier Teil der Rente
(Prozent)
 |
Steuer-
freier Teil von 1 000 Euro Rente
(Euro)
|
Steuerfreier Teil bei Kapitalzahlung statt Rente
(Nur bei Versorgungswerken möglich)
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| Bis 2005 |
50 |
500 |
Prozentsatz wie bei der Rente |
| 2006 |
48 |
480 |
| 2007 |
46 |
460 |
| 2008 |
44 |
440 |
| 2009 |
42 |
420 |
| 2010 |
40  |
400 |
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Firmen- oder Beamtenpensionen auf Steuerkarte
|
-
Unterstützungskasse, Pensionszusage
(Laufende Beiträge oder Einmalzahlungen wurden im Berufsleben aus steuerfreiem Einkommen finanziert)
-
Beamtenpension
|
Beginn der Pension
(Jahr)
|
Versorgungs-
freibetrag
(Prozent)
 |
Höchster Versorgungs-
freibetrag im Jahr
(Euro)
|
Zuschlag zum Versorgungs-
freibetrag im Jahr
(Euro)
  |
Höchster steuerfreier Teil der Pension oder Kapital-
zahlung im Jahr
(Euro)
 |
| Bis 2005 |
40,0 |
3 000 |
900 |
3 900 |
| 2006 |
38,4 |
2 880 |
864 |
3 744 |
| 2007 |
36,8 |
2 760 |
828 |
3 588 |
| 2008 |
35,2 |
2 640 |
792 |
3 432 |
| 2009 |
33,6 |
2 520 |
756 |
3 276 |
| 2010 |
32,0 |
2 400  |
720  |
3 120 |
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Privatrente oder Firmenrente mit versteuerter Einzahlung im Berufsleben
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-
Private Rentenversicherung
(Beiträge wurden im Berufsleben aus versteuertem Einkommen finanziert)
-
Betriebliche Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, VBL-Rente
(Beiträge wurden im Berufsleben aus voll- oder pauschal versteuertem Einkommen finanziert)
|
Alter bei Renten-
beginn
(Jahr)
|
Steuerfreier Teil der Rente
(Prozent)
|
Steuerfreier Teil von 1 000 Euro Rente
(Euro)
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Steuerfreier Teil bei Kapitalzahlung statt Rente
(Bei Vertragsbeginn vor 2005)
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| 58 |
76 |
760 |
Kapitalzahlung ist voll steuerfrei nach zwölf Jahren Laufzeit und fünf Jahren Beitragszahlung. Wenn der Vertrag ab 31. März (bei Direktversicherungen ab 31. Dezember) 1996 geschlossen wurde, sind außerdem 60 Prozent Todesfallschutz Bedingung. Ist eine der Bedingungen nicht erfüllt, sind die vom Versicherer berechneten Erträge in der Ablaufleistung Kapitaleinnahmen, die nach Abzug des Sparerpauschbetrags von 801 (Ehepaare: 1 602) Euro steuerpflichtig sind. |
| 59 |
77 |
770 |
| 60/61 |
78 |
780 |
| 62 |
79 |
790 |
| 63 |
80 |
800 |
| 64 |
81 |
810 |
| 65/66 |
82 |
820 |
| 67 |
83 |
830 |
| 68 |
84 |
840 |
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Riester-Vertrag oder Firmenrente mit steuerfreier Einzahlung im Berufsleben
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Riester-Vertrag
(Beiträge wurden im Berufsleben mit staatlichen Zulagen oder aus steuerfreiem Einkommen finanziert) Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds des Betriebs (Beiträge wurden im Berufsleben aus steuerfreiem Einkommen finanziert) |
Steuerfreier Teil der Rente oder Kapitalzahlung
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| Auszahlung voll steuerpflichtig |
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Der Freibetrag in Euro wird auf Basis der Rente berechnet, die im ersten Kalenderjahr nach Rentenbeginn gezahlt wird. Die Höhe bleibt bis zum Lebensende gleich.
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Der Freibetrag sinkt für jeden neuen Jahrgang von Rentnern bis zum Jahr 2040 auf null.
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Versorgungsfreibetrag und Zuschlag in Euro werden auf Basis der ersten vollen Monatspension berechnet. Die Höhe bleibt für die gesamte Laufzeit gleich. Für jeden Monat eines Jahres, in dem es keine Pension gibt, sinken Freibetrag und Zuschlag um ein Zwölftel. Firmenpensionäre erhalten Versorgungsfreibetrag und Zuschlag frühestens ab dem 63. Lebensjahr; Schwerbehinderte ab dem 60. Lebensjahr. Keine Altersgrenze gilt für Beamtenpensionen oder Firmenpensionen, die wegen Berufs-, Erwerbsunfähigkeit oder an Hinterbliebene gezahlt werden.
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Zuschlag wird maximal bis zur Höhe der Pension abgezogen, die nach Abzug des Versorgungsfreibetrags bleibt.
-
Kapitalzahlungen sind nur aus Unterstützungskassen und Pensionszusagen der Firma möglich.
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Freibetrag und Zuschlag sinken für jeden neuen Jahrgang von Pensionären bis zum Jahr 2040 auf null.
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Tabelle: So viel bleibt steuerfrei