19.04.2011

Serie Klauseln verstehen, Teil 2: Was tun mit geerbten Policen

Serie Klauseln verstehen, Teil 2 Special

Zum Erbe gehören auch Versicherungsverträge, denn längst nicht jeder Vertrag endet mit dem Tod. Die Regeln nach dem Tod des Versicherungsnehmers sind unter­schiedlich: Mit Haus und Auto erben die Hinterbliebenen auch die entsprechenden Versicherungen. Policen, die sich auf den Verstorbenen selbst beziehen, enden dagegen. Finanztest erklärt, wie Erben mit den unterschiedlichen Policen umgehen sollten.

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