23.09.2004

Schwarzarbeit: Rechnung aufbewahren

Schwarzarbeit Meldung

Private Auftraggeber, die Handwerker mit Arbeiten am Haus oder am Grundstück beauftragen, müssen die Rechnungen jetzt zwei Jahre lang aufbewahren. Das verlangt seit 1. August das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzar­beit. Auf diese Weise will das Finanzamt besser kontrollieren können, ob Unternehmen ihre Einnahmen korrekt versteuern. Wer die Rechnung nicht mehr hat, kann ersatzweise auch auf beweiskräftige Unterlagen wie etwa Zahlungsbelege zurückgreifen. Bei Verstoß drohen bis zu 500 Euro Geldbuße. Das gilt aber nicht für Nachbarschaftshilfe gegen geringe Bezahlung.

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