23.09.2004

Schönheitsreparaturen: In der Regel gestrichen

Schönheitsreparaturen Meldung

Der Schrecken vieler Mieter sind notwendige Schönheitsreparaturen. Die schreibt meist der Mietvertrag vor. Kaum jemand weiß, wie „schön“ und wie häufig die Reparaturen sein müssen. Für viele Mieter kann die Renovierung jetzt komplett hinfällig werden. Ein Urteil des BGH entlastet jene, in deren Verträgen die Worte „grundsätzlich“ oder „in der Regel“ fehlen. In solchen Fällen müssen nämlich die Vermieter renovieren.

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