27.01.2011

Schlüssel: Ungültige Mietvertragsklausel

Die Klausel „Bei längerer Abwesenheit hat der Mieter die Schlüssel an einer für den Vemieter schnell erreichbaren Stelle zu hinterlegen“ ist unwirksam (Amtsgericht Schöneberg, Az. 104ac 147/06).

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