16.10.2007

Schimmelbefall: Nicht sofort fristlos kündigen

Mieter dürfen nicht einfach fristlos kündigen und die Miete stoppen, wenn sie in ihrer Wohnung Schimmel an den Wänden entdecken und um ihre Gesundheit fürchten. Sie müssen dem Vermieter zuerst die Möglichkeit geben, den Schimmel innerhalb eines angemessenen Zeitraums beseitigen zu lassen, entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 182/06).

Darauf dürfen Mieter nur dann verzichten, wenn der Schaden gar nicht behoben werden kann und eine Fristsetzung oder Abmahnung des Vermieters überflüssig wäre.

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