20.05.2008

Scheidung: Gehalt verschwiegen – Unterhalt gekürzt

Ex-Ehepartner, die nach einer Scheidung Unterhalt empfangen, müssen dem Zahlenden alle Erhöhungen ihres Einkommens ungefragt angeben. Sonst können sie Unterhaltsansprüche verlieren, hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Az. XII ZR 107/06).

Der BGH wies die Revision einer Krankenschwester zurück, die ihrem Exmann eine Gehaltserhöhung von monatlich fast 400 Euro über ein Jahr verschwiegen hatte. Das Oberlandesgericht hatte daraufhin die Unterhaltszahlungen an die Frau für die Dauer eines Jahres um monatlich 100 Euro herabgesetzt. Zu Recht, entschieden die Bundesrichter, denn die Frau habe sich mutwillig über die Vermögensinteressen ihres Ehemanns hinweggesetzt.

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