Ab 1. August 2002 gilt das neue Schadensrecht. Es nutzt neben den Unfallopfern vor allem Kindern. Beispiel: Kinder zwischen dem siebten und zehnten Lebensjahr haften nur noch dann, wenn sie vorsätzlich Schäden verursachen. Nicht mehr notwendig ist ab August die Insassenunfallversicherung für PkW. Denn nach dem neuen Schadensrecht sind Mitfahrer automatisch geschützt.
Finanztest erklärt das neue Schadensrecht und sagt, was Betroffene erwarten können.
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