14.06.2005

Sanierung: Bei Mängeln keine Miete

Sanierung Meldung
Mieter können kündigen, wenn vereinbarte Sanierungsarbeiten nicht pünktlich fertig sind.

Steht im Mietvertrag, dass die Mietzahlung erst mit der „Fertigstellung“ der vom Vermieter übernommenen Sanierungsarbeiten beginnt, muss der Mieter keine Miete zahlen, solange die Wohnung noch ­zahlreiche Mängel aufweist.

Das gilt auch bei kleineren Mängeln, urteilte das Kammergericht Berlin (Az. 8 U 109/04). Unter anderem hatte der Vermieter noch nicht die vereinbarten Telekommunikationsanlagen installiert und statt der versprochenen Aluminiumtüren Holztüren eingebaut.

Auch eine Kaution könne der Vermieter dann nicht verlangen, entschied das Gericht. Dagegen darf der Mieter den Vertrag kündigen, wenn der Vermieter bis zum Ablauf der vereinbarten Frist die Mieträume nicht so fertig stellt, wie es vereinbart worden war.

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