13.12.2011

Rürup-Rente: Frist bis Jahresende

Anbieter von Rürup-Renten haben Verträge verkauft, die nicht die Voraus­setzungen für die staatliche Förderung erfüllen. Etliche mussten nachbessern und haben ihren Kunden neue Bedingungen zuge­schickt. Die Kunden müssen die neuen Regeln mit ihrer Unter­schrift bestätigen. Weil offen­bar viele noch nicht unter­schrieben haben, hat das Bundes­finanz­ministerium die Frist bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.

Seit 2010 dürfen Versicherer und Fonds­gesell­schaften nur noch Verträge anbieten, die ein Zertifikat vom Bundes­zentral­amt für Steuern haben. Alte Tarife, die nicht die Voraus­setzungen erfüllen, mussten sie ändern. In manchen war zum Beispiel im Fall der Berufs­unfähigkeit eine Einmalleistung vorgesehen, erlaubt ist aber nur eine Rente.

Akzeptieren die Kunden die neuen Bedingungen nicht, verlieren sie die steuerliche Förderung – auch rück­wirkend.

Tipp: Ein Interview mit dem Versicherungs­rechtler Christian Armbrüster zum Thema lesen Sie im Internet unter www.test.de/ruerup-interview; aktuelle Tests gibt es unter www.test.de/ruerup.

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