Anbieter von Rürup-Renten haben Verträge verkauft, die nicht die Voraussetzungen für die staatliche Förderung erfüllen. Etliche mussten nachbessern und haben ihren Kunden neue Bedingungen zugeschickt. Die Kunden müssen die neuen Regeln mit ihrer Unterschrift bestätigen. Weil offenbar viele noch nicht unterschrieben haben, hat das Bundesfinanzministerium die Frist bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.
Seit 2010 dürfen Versicherer und Fondsgesellschaften nur noch Verträge anbieten, die ein Zertifikat vom Bundeszentralamt für Steuern haben. Alte Tarife, die nicht die Voraussetzungen erfüllen, mussten sie ändern. In manchen war zum Beispiel im Fall der Berufsunfähigkeit eine Einmalleistung vorgesehen, erlaubt ist aber nur eine Rente.
Akzeptieren die Kunden die neuen Bedingungen nicht, verlieren sie die steuerliche Förderung – auch rückwirkend.
Tipp: Ein Interview mit dem Versicherungsrechtler Christian Armbrüster zum Thema lesen Sie im Internet unter www.test.de/ruerup-interview; aktuelle Tests gibt es unter www.test.de/ruerup.
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