Der österreichische Skihersteller Kästle ruft Skibindungen zurück. Die Federn im Fersenautomat der Bindungen können reißen, im schlimmsten Fall brechen. test.de informiert.
Sturzgefahr
Nach Angaben von Kästle sind ausschließlich Skibindungen mit einer Twin Cam Ferse und einem maximalen Auslösewert von 12.0 betroffen. Kästle hat sie ab Januar 2010 und ab Juni 2010 verkauft. Wer mit den fehlerhaften Bindungen weiter Ski fährt, kann stürzen. Grund: Infolge von Rissen oder eines Bruchs vermindern sich die Halte-, beziehungsweise Auslösewerte.
Vier Skibindungen betroffen
Folgende Skibindungen sind vom Rückruf betroffen.
- K12 KTI, Merkmal: schwarz/weisse Kappe (Kästle Artikel Nr: B007, Marker Artikel Nr: 6882K1WS)
- K12 IBC, Merkmal: schwarz/weisse Kappe (Kästle Artikel Nr: B004, Marker Artikel Nr: 6822K1WS)
- K12 CTI 90MM Brake, (Kästle Artikel Nr: B009_90, Marker Artikel Nr: 6820K1WS)
- K12 CTI 11OMM Brake, (Kästle Artikel Nr: B009_110, Marker Artikel Nr: 6820K1WB)
Laut Kästle tauschen alle Händler, die diese Skibindungen verkaufen, die fehlerhaften Modelle um. Bei Problemen können sich Kunden aber auch direkt an den Hersteller wenden:
Kästle GmbH
Edisonstraße 2, 4600 Wels
Tel: +43 (0) 7242/207011
info@kaestle-ski.com
Hinweis: Bereits reparierte Bindungen kennzeichnet Kästle mit einem OK. Diese Bindungen sind nicht mehr vom Rückruf betroffen.
Schadenersatz und Schmerzensgeld
Wer sich wegen eines Produktfehlers verletzt, kann vom Hersteller Ersatz von Behandlungskosten sowie die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgelds verlangen. Ein Verschulden müssen Betroffene dem Hersteller dafür nicht nachweisen. Fest stehen muss nur, dass die Verletzung auf einem Produktfehler beruht.
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