Riester-Förderung: Zulagen nicht verfallen lassen

finanztest 01/2008

Immer noch lassen viele Riester-Sparer die staatlichen Zulagen verfallen. Allein für 2005 fehlen noch die Anträge von rund 1,9 Millionen Kunden. Wer den Zulagenantrag für 2005 noch nicht gestellt hat, sollte dies spätestens bis Jahresende tun. Zulagen können nur für zwei Jahre rückwirkend beantragt werden.

Den Zulagenantrag brauchen Riester-Sparer seit 2005 nur einmal zu stellen. Er gilt dauerhaft und braucht nicht jedes Jahr erneuert zu werden. Es sei denn, es werden Kinder geboren. Dann muss der Zulagenantrag geändert werden. Eine Kinderzulage gibt es für jedes Kind.

In der Regel schickt der Anbieter den Antrag von sich aus an die Kunden. Riester-Sparer, die ihre Zulage für 2005 noch nicht beantragt haben, weil sie keinen Zulagenantrag bekommen haben oder ihn nicht mehr finden, sollten sich schleunigst an ihren Anbieter wenden. Der Riester-Sparer muss den Antrag ausfüllen und dann an den Anbieter zurücksenden.

Tipp: Finanztest bietet Riester-Sparern unter www.test.de/riesterzulagen eine Anleitung zum Ausfüllen des Zulagenantrags sowie eine Liste aller Anbieter der von uns getesteten Riester-Produkte.

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