Gleichzeitig mit dem „Wohn-Riester“ hat das Bundeskabinett Anfang März 2008 beschlossen, dass künftig auch Erwerbsunfähige von der Riester-Förderung profitieren sollen. Gemeint sind Leute, die eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen. Sie sollen Anspruch auf Zulagen und Steuerförderung haben, wenn sie in einen Riester-Vertrag Geld einzahlen. Beschlossen wurde ferner ein einmaliger Zuschuss von 100 Euro für Riester-Sparer unter 21 Jahren. Alle Details soll ein Gesetz noch in diesem Jahr regeln.
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