18.08.2009

Rentenansprüche bei Scheidung: Sofort die Hälfte

Rentenansprüche bei Scheidung Meldung

Ab 1. September werden Rentenansprüche von Ehepartnern sofort nach der Scheidung vollständig geteilt. Jeder Expartner bekommt dann im Regelfall ein eigenes Konto. Bislang wurde erst bei Rentenbeginn wirklich abgerechnet.

Finanztest sagt, was sich mit der Reform des Versorgungsausgleichs für Ex-Eheleute ändert und worauf sie achten sollten.

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