Reklamieren Kunden defekte Ware, erfüllen sehr viele Händler ihre gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung nicht. Das zeigen Test-Reklamationen des Verbraucherzentrale Bundesverbands bei sechs großen Einzelhandelsketten. Aldi Nord bot sogar nur in jedem zehnten Fall eine korrekte Gewährleistung an.

Kommentare (5)
Tabbos schrieb am 28.09.2012 um 22:46 Uhr:
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Nicht umstonst gibt es den §476 BGB - mit der gesetzlichen Vermutung. Aber selbst, wenn sich das Fenster zunächst öffnen hätte lassen, so wäre auch in dem Fall die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Dazu die "Keimtheorie" in diversen Kommentaren. ----- Und wo das Problem ist ? 1. Drücken sich die Händler vor einer gesetzlichen Pflicht ! 2. Gibt es z.B. bei Baumarktrollern nur die Möglichkeit bei 2€/Min Hotlines anzurufen -> Können Sie ja gerne tun, da sie scheinbar kein Wert auf Rechte legen. 3. Gibt es tatsächlich auch Waren ohne Garantie (Oh schreck!)Kommentar von Tabbos vom 28.09.2012 um 22:38 Uhr wurde vom Autor gelöscht.
testsammler schrieb am 28.09.2012 um 09:02 Uhr:
wo ist das Problem ...
testsammler schrieb am 28.09.2012 um 08:56 Uhr:
Nachweise
Tabbos schrieb am 26.09.2012 um 21:28 Uhr:
Kann ich nur bestätigen
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