26.09.2012

Reklamationen: Händler miss­achten Kundenrechte

Reklamationen Meldung

Reklamieren Kunden defekte Ware, erfüllen sehr viele Händler ihre gesetzliche Pflicht zur Gewähr­leistung nicht. Das zeigen Test-Reklamationen des Verbraucherzentrale Bundes­verbands bei sechs großen Einzel­handels­ketten. Aldi Nord bot sogar nur in jedem zehnten Fall eine korrekte Gewähr­leistung an.

Kommentare (5)

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Tabbos schrieb am 28.09.2012 um 22:46 Uhr:

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Nicht umstonst gibt es den §476 BGB - mit der gesetzlichen Vermutung.
Aber selbst, wenn sich das Fenster zunächst öffnen hätte lassen, so wäre auch in dem Fall die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Dazu die "Keimtheorie" in diversen Kommentaren. 
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Und wo das Problem ist ?
1. Drücken sich die Händler vor einer gesetzlichen Pflicht !
2. Gibt es z.B. bei Baumarktrollern nur die Möglichkeit 
    bei 2€/Min Hotlines anzurufen -> Können Sie ja gerne tun, 
    da sie scheinbar kein Wert auf Rechte legen. 
3. Gibt es tatsächlich auch Waren ohne Garantie (Oh schreck!)

Kommentar von Tabbos vom 28.09.2012 um 22:38 Uhr wurde vom Autor gelöscht.

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testsammler schrieb am 28.09.2012 um 09:02 Uhr:

wo ist das Problem ...

 ... wenn ich bei der Abwicklung über den Hersteller/Vertreiber keine Nachteile habe? 
Dort kann ich mehr Sachverstand für das Produkt erwarten, als beim Discounter. 
Gibt es Beispiele, dass Probleme nicht gelöst wurden? Meines Wissens (kenne Beispiele) verpflichten die Discounter die Vertreiber zu kostenlosem Versand.
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testsammler schrieb am 28.09.2012 um 08:56 Uhr:

Nachweise

Wie erkennt man, dass vor 5 Monaten die Scheibe bereits defekt war? Verborgener Mangel? Beweis des ersten Anscheines?
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Tabbos schrieb am 26.09.2012 um 21:28 Uhr:

Kann ich nur bestätigen

Ich habe derzeit ein Problem mit der Scheibe meiens (gebrauchten) Autos. 
Vor 5 Monaten gekauft - jetzt stellt sich der Händler quer und behauptet der Fehler sei bei Übergabe nicht da gewesen und daher wäre dies kein Fall der Gewährleistung. 
Otto- Normal Kunde hätte ich hier ganz leicht einschüchtern lassen und hätte die Reparatur aus eigener Tasche bezahlt. Ich hingegen habe nach schriftlicher endgültiger Weigerung der Nacherfüllung den Kaufpreis gemindert und werde nun den Betrag gerichtlich einklagen. Es hilft wirklich, wenn man seine Rechte kennt!

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