07.12.2010

Reiser­ücktritts­versicherung: Wenn was dazwischen kommt

Ausgewählt, geprüft, bewertet

Im Test: 76 Tarif­varianten für Einzel- und Jahres­verträge für Reiser­ücktritts­kosten- und Reise­abbruch­versicherungen, für Einzel­personen und Familien, mit und ohne Selbst­beteiligung. Hier haben wir nur die Voll­schutz­tarife abge­druckt.

Außerdem im Test: Rück­tritts­policen, die sieben Fluggesell­schaften vermitteln, teil­weise inklusive Reise­abbruch­schutz.

Angebot ohne Selbst­beteiligung

Wir weisen aus, ob der Kunde im Versicherungs­fall eine Selbst­beteiligung zahlen muss. Üblich ist eine Beteiligung in Höhe von 20 Prozent der Storno­gebühren des Reise­ver­anstalters, mindestens aber 25 Euro pro Person. Einige Anbieter verlangen die Selbst­beteiligung nur bei ambulanter Behand­lung einer schweren Erkrankung.

Basis­schutz Reiser­ücktritt (70 %)

Allgemeine Prüf­punkte: Verzicht auf einen verpflichtenden Selbst­behalt, verbraucherfreundliche Fristen für den Vertrags­abschluss, unbe­fristete Reisedauer, uneinge­schränkte Geltung für alle Alters­gruppen.

Der Schutz greift nicht nur, wenn dem Versicherten oder einer mitreisenden Person etwas zustößt, sondern auch wenn einer „Risik­operson“ aus seinem Umfeld etwas geschieht. Wir haben geprüft, ob der Versicherer folgende Risik­opersonen anerkennt: Lebens­partner oder -gefährte, Stief­eltern und -kinder, Schwager oder Schwägerin und Personen, die minderjäh­rige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.

Zusätzlich haben wir geprüft, ob es bei gemein­sam gebuchten Reisen Einschränkungen hinsicht­lich der Anzahl der Mitreisen bzw. für den Kreis der Risik­opersonen insgesamt gibt.

Welche Ereig­nisse zählen als Versicherungs­fall? Gesundheit: Liegen Leistungs­ausschlüsse vor bei Schwangerschaft, Vorerkrankungen, chro­nisch psychischen Erkrankungen oder Pandemien? Arbeits­platz: Zahlt der Versicherer bei Arbeits­platz­verlust, -wechsel oder neuem Arbeits­platz und gilt der Schutz auch für Mitreisende und weitere Risik­opersonen?

Zahlt der Versicherer, falls der Versicherte eine Schul- oder Studien­prüfung wieder­holen, den Grund­wehr- oder Zivil­dienst antreten muss oder wenn Versicherte oder eine Risik­operson erheblichen Schaden am Eigentum erleiden?

Springt der Versicherer bei Verspätung oder Verzögerung ein und über­nimmt die zusätzlichen Kosten der Anreise und Entschädigungen für entgangene Reise­leistungen, wenn Versicherte ihre Reise aus einem versicherten Grund zu spät antreten? Zahlt er auch, wenn sie verzögert reisen, weil öffent­liche Verkehrs­mittel mehr als zwei Stunden Verspätung haben?

Zusatz­schutz Reise­abbruch (30 %)

Reise­abbruch und -unter­brechung: Über­nimmt der Versicherer zusätzliche Reise­kosten und erstattet er nicht in Anspruch genom­menen Reise­leistungen? Günstig ist es, wenn der Versicherer bei Abbruch bis zu acht Tage den vollen Preis erstattet.

Verspätete Rück­kehr: Erkennt der Versicherer auch Elementar­ereig­nisse wie Erdbeben an und erstattet er zusätzliche Rück­reise­kosten und andere Mehr­aufwendungen wie Unterkunft und Verpflegung? Das sollte er auch tun, wenn eine mitreisende Risik­operson schwer erkrankt oder einen Unfall hat.

Beitrag

Der Beitrag hängt vom Reise­preis und vom Leistungs­umfang ab. In einigen Fällen gibt es eine Alters­staffelung. Bei den Jahres­verträgen ist in der Tabelle der Beitrag für alle Reisen in einem Jahr angegeben. Die Kosten der einzelnen Reise beziehungs­weise bei Familien­verträgen die Kosten aller Reisen dürfen dabei nicht höher sein als die abge­schlossene Versicherungs­summe.

Höchst­versicherungs­summe

Der Wert gibt an, welcher maximale Reise­preis versichert werden kann.

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