Ausgewählt, geprüft, bewertet
Im Test: 76 Tarifvarianten für Einzel- und Jahresverträge für Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherungen, für Einzelpersonen und Familien, mit und ohne Selbstbeteiligung. Hier haben wir nur die Vollschutztarife abgedruckt.
Außerdem im Test: Rücktrittspolicen, die sieben Fluggesellschaften vermitteln, teilweise inklusive Reiseabbruchschutz.
Angebot ohne Selbstbeteiligung
Wir weisen aus, ob der Kunde im Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung zahlen muss. Üblich ist eine Beteiligung in Höhe von 20 Prozent der Stornogebühren des Reiseveranstalters, mindestens aber 25 Euro pro Person. Einige Anbieter verlangen die Selbstbeteiligung nur bei ambulanter Behandlung einer schweren Erkrankung.
Basisschutz Reiserücktritt (70 %)
Allgemeine Prüfpunkte: Verzicht auf einen verpflichtenden Selbstbehalt, verbraucherfreundliche Fristen für den Vertragsabschluss, unbefristete Reisedauer, uneingeschränkte Geltung für alle Altersgruppen.
Der Schutz greift nicht nur, wenn dem Versicherten oder einer mitreisenden Person etwas zustößt, sondern auch wenn einer „Risikoperson“ aus seinem Umfeld etwas geschieht. Wir haben geprüft, ob der Versicherer folgende Risikopersonen anerkennt: Lebenspartner oder -gefährte, Stiefeltern und -kinder, Schwager oder Schwägerin und Personen, die minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Zusätzlich haben wir geprüft, ob es bei gemeinsam gebuchten Reisen Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Mitreisen bzw. für den Kreis der Risikopersonen insgesamt gibt.
Welche Ereignisse zählen als Versicherungsfall? Gesundheit: Liegen Leistungsausschlüsse vor bei Schwangerschaft, Vorerkrankungen, chronisch psychischen Erkrankungen oder Pandemien? Arbeitsplatz: Zahlt der Versicherer bei Arbeitsplatzverlust, -wechsel oder neuem Arbeitsplatz und gilt der Schutz auch für Mitreisende und weitere Risikopersonen?
Zahlt der Versicherer, falls der Versicherte eine Schul- oder Studienprüfung wiederholen, den Grundwehr- oder Zivildienst antreten muss oder wenn Versicherte oder eine Risikoperson erheblichen Schaden am Eigentum erleiden?
Springt der Versicherer bei Verspätung oder Verzögerung ein und übernimmt die zusätzlichen Kosten der Anreise und Entschädigungen für entgangene Reiseleistungen, wenn Versicherte ihre Reise aus einem versicherten Grund zu spät antreten? Zahlt er auch, wenn sie verzögert reisen, weil öffentliche Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden Verspätung haben?
Zusatzschutz Reiseabbruch (30 %)
Reiseabbruch und -unterbrechung: Übernimmt der Versicherer zusätzliche Reisekosten und erstattet er nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen? Günstig ist es, wenn der Versicherer bei Abbruch bis zu acht Tage den vollen Preis erstattet.
Verspätete Rückkehr: Erkennt der Versicherer auch Elementarereignisse wie Erdbeben an und erstattet er zusätzliche Rückreisekosten und andere Mehraufwendungen wie Unterkunft und Verpflegung? Das sollte er auch tun, wenn eine mitreisende Risikoperson schwer erkrankt oder einen Unfall hat.
Beitrag
Der Beitrag hängt vom Reisepreis und vom Leistungsumfang ab. In einigen Fällen gibt es eine Altersstaffelung. Bei den Jahresverträgen ist in der Tabelle der Beitrag für alle Reisen in einem Jahr angegeben. Die Kosten der einzelnen Reise beziehungsweise bei Familienverträgen die Kosten aller Reisen dürfen dabei nicht höher sein als die abgeschlossene Versicherungssumme.
Höchstversicherungssumme
Der Wert gibt an, welcher maximale Reisepreis versichert werden kann.
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