07.12.2010

Reiser­ücktritts­versicherung: Wenn was dazwischen kommt

Reiserücktrittsversicherung Test

Erst­mals haben wir auch Rück­tritts­policen von Billigfluggesell­schaften getestet. Die Tarife über­zeugen nicht.

Der Hin- und Rück­flug von Hamburg nach Klagenfurt in Kärnten für die vierköpfige Familie ist längst bezahlt. Für 956,64 Euro, inklusive vier Gepäck­stücke, will die Familie mit einem Billigflieger ins Winter­sport­gebiet jetten. Dort warten Oma und Opa in einer gemieteten Ferien­wohnung. Ein Unfall kann die Reise zum Platzen bringen. Ein komplizierter Beinbruch oder ein Blinddarm­durch­bruch reichen aus. Ohne den Abschluss einer Reiser­ücktritts­kosten-Versicherung bleibt die Familie auf dem größten Teil der Kosten sitzen. Die Fluggesell­schaften erstatten in der Regel nur die Steuern und Flughafen­gebühren.

Erst­mals hat Finanztest neben 76 Direkt­angeboten von Versicherern auch die Reiser­ücktritts­policen untersucht, die Kunden direkt bei der Flug­buchung im Internet abschließen können. Die Policen von sieben Fluggesell­schaften waren im Test.

Ergebnis für die Angebote der Air­lines: Guten Schutz gibt es nur bei Condor, befriedigend ist er bei Germanwings und easyjet. Ihre Noten haben sie vor allem deswegen bekommen, weil sie nicht nur die Stornierung eines Flugs vor Antritt absichern. Sie zahlen auch, wenn Reisende den Urlaub früher abbrechen oder verspätet zurück­kehren müssen. Voll- oder Topschutz nennen das die Versicherer. Die Fluggesell­schaften vermitteln meist nur Tarife für Einzel­personen. Nur Condor hat einen eigenen Familien­tarif.

Die Familie aus Hamburg, die in den Winter­urlaub fliegen will, hat bei Tuifly für jedes Familien­mitglied eine Rück­tritts­kosten­versicherung für 11,24 Euro abge­schlossen. Als sie die Flüge tatsäch­lich storniert, muss sie noch pro Person 25 Euro Selbst­behalt zahlen. Das macht für alle vier zusammen 144,96 Euro: 44,96 Euro für die Versicherung plus 100 Euro Selbst­behalt.

Air­line als Vermittler

Sechs der sieben Air­lines vermitteln ein spezielles Angebot des Versicherers Mondial. Air Berlin bietet einen mit ausreichend bewerteten Tarif des Versicherers ERV an. Doch auch Mondial ist nicht gleich Mondial: Je nach Fluggesell­schaft sind die Tarifbedingungen sehr unterschiedlich. Unsere Urteile reichen von gut bis ausreichend. Wer einen güns­tigen Flug sucht, wird sich kaum an den Bedingungen für den Reiser­ücktritts­schutz orientieren. Unser Test zeigt, dass die Versicherer ihre Air­line-Tarife oft mit befriedigenden oder nur ausreichenden Bedingungen anbieten.

Die Fluggesell­schaft Ryanair taucht in unserer Test­tabelle nicht auf. Der Billigflieger vermittelt nur ein ganzes Reise­schutz­paket des irischen Versicherers Axa-Travel Insurance. Die Bedingungen nach irischem Recht enthalten viele Einschränkungen. Der Umfang des Pakets und die Bedingungen sind mit den getesteten Tarifen nicht vergleich­bar.

Vier der acht Tarife bieten nur den Basis­schutz für den Reise­rück­tritt oder verspätete Anreise. Sie schneiden im Vergleich schlechter ab. Wer auch eine vorzeitige oder verspätete Rück­kehr aus dem Urlaub versichern möchte, sollte gezielt einen guten Voll­schutz suchen. Dann hilft ihm der Versicherer auch, wenn er etwa wegen einer schweren Erkrankung der Oma zuhause früher abreisen will. Angebote finden Kunden bei den meisten Versicherern aus dem Test auf die Schnelle im Internet.

Voll­kasko versichert

Versicherer mit gutem Voll­schutz springen ein, wenn ein Urlauber zum Beispiel eine vierwöchige Kreuz­fahrt wegen eines Todes­falls eine Woche früher abbrechen muss. Die Gesell­schaft trägt die zusätzlichen Rück­flug­kosten und erstattet das Geld für die Leistungen, die der Kunde für die entgangene Urlaubs­woche schon bezahlt hat.

Den besten und dabei güns­tigsten Voll­schutz im Test finden Reisende bei HanseMerkur. Einzel­reisende, die einen Urlaub im Wert von 3 000 Euro buchen, zahlen dort 99 Euro, eine Familie 119 Euro.

Alle Versicherer bieten auch Jahres­verträge an. Das ist für Reisende bequem, die jähr­lich zu annähernd gleichen Preisen in die Ferien fahren. Bei Mondial zahlt eine Familie 119 Euro, sofern der Preis für die einzelnen Reisen 3 000 Euro nicht über­steigt. Inbegriffen sind auch Reisen von allein­reisenden Familien­mitgliedern. Jahres­verträge, die sich auto­matisch verlängern, bieten sich jedoch nur dann an, wenn die Reisen jedes Jahr etwa gleich teuer sind.

Streit über Reise­fähig­keit

Muss ein Kunde seine Reise wegen einer schweren Erkrankung stornieren, sollte er sich sofort beim Versicherer melden und sich ein ärzt­liches Attest besorgen. Häufig gibt es mit dem Versicherer Streit darüber, ob eine Erkrankung vorhersehbar war. Neuerdings schließen mehrere Versicherer in ihren Bedingungen eine Haftung aus, „wenn der Kunde mit der Krankheit rechnen musste“. Der Versicherer kann eigene ärzt­liche Gutachter beauftragen. Nicht selten entscheiden Gerichte darüber, ob die Krankheit unerwartet auftrat oder nicht.

Zugunsten eines Versicherten entschied kürzlich das Ober­landes­gericht Koblenz. Ein Mann litt bereits vor Buchung seiner Reise unter Rücken­schmerzen, die ärzt­lich behandelt wurden. Ein Band­scheiben­vorfall wurde jedoch erst einige Wochen vor Reiseantritt diagnostiziert. Der Versicherer musste die kompletten Storno­kosten über­nehmen ( Az. 10 U 613/09). In unser Qualitäts­urteil ist auch einge­flossen, ob die Bedingungen für den Fall des Rück­tritts eindeutig formuliert sind. Das ist zwar keine Garantie für den Ernst­fall, schafft aber Klarheit, wie die Bedingungen auszulegen sind.

Attest vom Fach­arzt

Müssen Versicherte wegen einer psychischen Erkrankung zurück­treten, brauchen sie ein Attest eines Fach­arztes. In einem Fall, der Finanztest vorliegt, sagte der Versicherte nach dem Unfall­tod seiner Freundin eine Reise ab. Er legte die Bescheinigung seines Arztes für Allgemeinmedizin vor, der ihm einen traumatischen Schock und eine Depression bestätigte. Der Versicherer zahlte aber nicht, weil das Attest nicht von einem Fach­arzt für Psychiatrie ausgestellt war. Dass Versicherer ein Fach­arztattest verlangen dürfen, bestätigte das Amts­gericht Freuden­stadt im Jahre 2004 in einem anderen Fall (Az. 5 C 165/04).

Verliebt, verlobt, verheiratet

Anlass für einen Rück­tritt kann auch der Unfall oder Tod einer nahe­stehenden Person sein. Wir haben es positiv bewertet, wenn Versicherer nicht nur nächste Angehörige in diese Regelung einbeziehen. Gute Anbieter erweitern den Kreis auf entferntere Verwandte und betreuende Personen von nicht mitreisenden Pflegebedürftigen. So kann ein Ehepartner zwar von einem mit Kollegen gebuchten Urlaub zurück­treten, falls seine zuhause bleibende Ehepart­nerin schwer erkrankt. Schwer tun sich die Versicherer hingegen in der gleichen Situation mit Lebens­gefährten.

Sie sind nur dann Ehepart­nern gleich­gestellt, wenn sie entweder einen gemein­samen Haushalt führen oder in einer einge­tragenen Lebens­part­nerschaft leben. Für ein verliebtes oder verlobtes Paar, das diesen Nach­weis nicht erbringen kann, bietet die Reiser­ücktritts­versicherung meist keinen Schutz.

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