Erstmals haben wir auch Rücktrittspolicen von Billigfluggesellschaften getestet. Die Tarife überzeugen nicht.
Der Hin- und Rückflug von Hamburg nach Klagenfurt in Kärnten für die vierköpfige Familie ist längst bezahlt. Für 956,64 Euro, inklusive vier Gepäckstücke, will die Familie mit einem Billigflieger ins Wintersportgebiet jetten. Dort warten Oma und Opa in einer gemieteten Ferienwohnung. Ein Unfall kann die Reise zum Platzen bringen. Ein komplizierter Beinbruch oder ein Blinddarmdurchbruch reichen aus. Ohne den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung bleibt die Familie auf dem größten Teil der Kosten sitzen. Die Fluggesellschaften erstatten in der Regel nur die Steuern und Flughafengebühren.
Erstmals hat Finanztest neben 76 Direktangeboten von Versicherern auch die Reiserücktrittspolicen untersucht, die Kunden direkt bei der Flugbuchung im Internet abschließen können. Die Policen von sieben Fluggesellschaften waren im Test.
Ergebnis für die Angebote der Airlines: Guten Schutz gibt es nur bei Condor, befriedigend ist er bei Germanwings und easyjet. Ihre Noten haben sie vor allem deswegen bekommen, weil sie nicht nur die Stornierung eines Flugs vor Antritt absichern. Sie zahlen auch, wenn Reisende den Urlaub früher abbrechen oder verspätet zurückkehren müssen. Voll- oder Topschutz nennen das die Versicherer. Die Fluggesellschaften vermitteln meist nur Tarife für Einzelpersonen. Nur Condor hat einen eigenen Familientarif.
Die Familie aus Hamburg, die in den Winterurlaub fliegen will, hat bei Tuifly für jedes Familienmitglied eine Rücktrittskostenversicherung für 11,24 Euro abgeschlossen. Als sie die Flüge tatsächlich storniert, muss sie noch pro Person 25 Euro Selbstbehalt zahlen. Das macht für alle vier zusammen 144,96 Euro: 44,96 Euro für die Versicherung plus 100 Euro Selbstbehalt.
Airline als Vermittler
Sechs der sieben Airlines vermitteln ein spezielles Angebot des Versicherers Mondial. Air Berlin bietet einen mit ausreichend bewerteten Tarif des Versicherers ERV an. Doch auch Mondial ist nicht gleich Mondial: Je nach Fluggesellschaft sind die Tarifbedingungen sehr unterschiedlich. Unsere Urteile reichen von gut bis ausreichend. Wer einen günstigen Flug sucht, wird sich kaum an den Bedingungen für den Reiserücktrittsschutz orientieren. Unser Test zeigt, dass die Versicherer ihre Airline-Tarife oft mit befriedigenden oder nur ausreichenden Bedingungen anbieten.
Die Fluggesellschaft Ryanair taucht in unserer Testtabelle nicht auf. Der Billigflieger vermittelt nur ein ganzes Reiseschutzpaket des irischen Versicherers Axa-Travel Insurance. Die Bedingungen nach irischem Recht enthalten viele Einschränkungen. Der Umfang des Pakets und die Bedingungen sind mit den getesteten Tarifen nicht vergleichbar.
Vier der acht Tarife bieten nur den Basisschutz für den Reiserücktritt oder verspätete Anreise. Sie schneiden im Vergleich schlechter ab. Wer auch eine vorzeitige oder verspätete Rückkehr aus dem Urlaub versichern möchte, sollte gezielt einen guten Vollschutz suchen. Dann hilft ihm der Versicherer auch, wenn er etwa wegen einer schweren Erkrankung der Oma zuhause früher abreisen will. Angebote finden Kunden bei den meisten Versicherern aus dem Test auf die Schnelle im Internet.
Vollkasko versichert
Versicherer mit gutem Vollschutz springen ein, wenn ein Urlauber zum Beispiel eine vierwöchige Kreuzfahrt wegen eines Todesfalls eine Woche früher abbrechen muss. Die Gesellschaft trägt die zusätzlichen Rückflugkosten und erstattet das Geld für die Leistungen, die der Kunde für die entgangene Urlaubswoche schon bezahlt hat.
Den besten und dabei günstigsten Vollschutz im Test finden Reisende bei HanseMerkur. Einzelreisende, die einen Urlaub im Wert von 3 000 Euro buchen, zahlen dort 99 Euro, eine Familie 119 Euro.
Alle Versicherer bieten auch Jahresverträge an. Das ist für Reisende bequem, die jährlich zu annähernd gleichen Preisen in die Ferien fahren. Bei Mondial zahlt eine Familie 119 Euro, sofern der Preis für die einzelnen Reisen 3 000 Euro nicht übersteigt. Inbegriffen sind auch Reisen von alleinreisenden Familienmitgliedern. Jahresverträge, die sich automatisch verlängern, bieten sich jedoch nur dann an, wenn die Reisen jedes Jahr etwa gleich teuer sind.
Streit über Reisefähigkeit
Muss ein Kunde seine Reise wegen einer schweren Erkrankung stornieren, sollte er sich sofort beim Versicherer melden und sich ein ärztliches Attest besorgen. Häufig gibt es mit dem Versicherer Streit darüber, ob eine Erkrankung vorhersehbar war. Neuerdings schließen mehrere Versicherer in ihren Bedingungen eine Haftung aus, „wenn der Kunde mit der Krankheit rechnen musste“. Der Versicherer kann eigene ärztliche Gutachter beauftragen. Nicht selten entscheiden Gerichte darüber, ob die Krankheit unerwartet auftrat oder nicht.
Zugunsten eines Versicherten entschied kürzlich das Oberlandesgericht Koblenz. Ein Mann litt bereits vor Buchung seiner Reise unter Rückenschmerzen, die ärztlich behandelt wurden. Ein Bandscheibenvorfall wurde jedoch erst einige Wochen vor Reiseantritt diagnostiziert. Der Versicherer musste die kompletten Stornokosten übernehmen ( Az. 10 U 613/09). In unser Qualitätsurteil ist auch eingeflossen, ob die Bedingungen für den Fall des Rücktritts eindeutig formuliert sind. Das ist zwar keine Garantie für den Ernstfall, schafft aber Klarheit, wie die Bedingungen auszulegen sind.
Attest vom Facharzt
Müssen Versicherte wegen einer psychischen Erkrankung zurücktreten, brauchen sie ein Attest eines Facharztes. In einem Fall, der Finanztest vorliegt, sagte der Versicherte nach dem Unfalltod seiner Freundin eine Reise ab. Er legte die Bescheinigung seines Arztes für Allgemeinmedizin vor, der ihm einen traumatischen Schock und eine Depression bestätigte. Der Versicherer zahlte aber nicht, weil das Attest nicht von einem Facharzt für Psychiatrie ausgestellt war. Dass Versicherer ein Facharztattest verlangen dürfen, bestätigte das Amtsgericht Freudenstadt im Jahre 2004 in einem anderen Fall (Az. 5 C 165/04).
Verliebt, verlobt, verheiratet
Anlass für einen Rücktritt kann auch der Unfall oder Tod einer nahestehenden Person sein. Wir haben es positiv bewertet, wenn Versicherer nicht nur nächste Angehörige in diese Regelung einbeziehen. Gute Anbieter erweitern den Kreis auf entferntere Verwandte und betreuende Personen von nicht mitreisenden Pflegebedürftigen. So kann ein Ehepartner zwar von einem mit Kollegen gebuchten Urlaub zurücktreten, falls seine zuhause bleibende Ehepartnerin schwer erkrankt. Schwer tun sich die Versicherer hingegen in der gleichen Situation mit Lebensgefährten.
Sie sind nur dann Ehepartnern gleichgestellt, wenn sie entweder einen gemeinsamen Haushalt führen oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Für ein verliebtes oder verlobtes Paar, das diesen Nachweis nicht erbringen kann, bietet die Reiserücktrittsversicherung meist keinen Schutz.
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