Reiserücktrittsversicherung: Zwei Tarife sehr gut

Reiserücktrittsversicherung Test

27.12.2011

Urlaub gebucht, Koffer gepackt – dann der Schock. Wegen Unfall oder schwerer Krankheit muss die Reise abgesagt werden. Die Stiftung Waren­test hat Versicherungen getestet, die in solchen Fällen einen Teil der Storno­kosten über­nehmen. Im Test: 90 Tarife für eine Rücktrittsversicherung.

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Urlaub platzt

Eine Reiserücktrittsversicherung ist für teure Reisen und für Reisen mit Kindern fast immer sinnvoll. Finanztest hat 90 Tarife für Rücktritts­ver­sicherungen geprüft. Das Ergebnis ist erfreulich: Die Versicherer Würzburger und ­HanseMerkur überzeugen mit sehr guten Tarifen – kein Versicherer ist komplett durchgefallen. Neben vielen guten und befriedigenden Angeboten gibt es nur zwei Schlusslichter mit dem Urteil ausreichend: die Versicherer Zurich und Generali.

Rücktritt inklusive Reiseabbruch

Finanztest empfiehlt eine Rücktrittsver­sicherung inklusive Reiseabbruchversiche­rung, sogenannte Vollschutz­tarife. Die Versicherer springen nicht nur ein, wenn Kunden die Reise vor Antritt stornieren, sondern auch dann, wenn sie ihre Reise abbrechen müssen, zum Beispiel wegen eines Unfalls oder weil ein An­gehöriger gestorben ist. Der Versicherer erstattet bei Abbruch nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Rückreisekosten. Für längere Kreuzfahrten oder Rundreisen, beispielsweise durch Aus­tralien, USA oder China, können die Kosten bei vorzeitigem Abbruch für nicht genutzte Übernachtungen oder Inlandsflüge schnell mehrere hundert Euro betragen.

Verspätete Rückreise wegen Naturkatastrophe

Umfassenden Versicherungsschutz bei einer verspäteten Rückreise wegen einer Naturkatastrophe, etwa einem Erdbeben, bieten die Vollschutztarife von HanseMerkur, Cosmos und ERV. Andere Versicherer schränken in solchen Fällen ihre Leistungen ein, jeder nach eigenen Regeln: Der ADAC bezahlt notwendige Unterkunftskosten unbegrenzt, nicht aber alle Verpflegungskosten. Dafür gibt es zum Beispiel im Vertrag für eine Einzelperson bis zu 50 Euro pro Tag für längstens drei Tage. Die URV bezahlt Mehrkosten bis maximal 5 000 Euro, die Würzburger bis 3 000 Euro.

Schwiegervater und Enkelkind

Wichtig ist auch, dass Urlauber ihre Stornokosten zurückbekommen, wenn nicht ihnen selbst oder Mitreisenden, sondern Ange­hörigen zuhause etwas zustößt. Für diese Menschen verwenden Versicherer den Begriff Risikopersonen. Springt der Versicherer auch ein, wenn das Enkelkind verunglückt oder die Schwiegermutter stirbt? Gehört eine private Pflegerin oder das Kindermädchen für die minderjährigen Kinder zu den Risikopersonen? Bei den von Finanztest mit sehr gut und gut bewerteten Tarifen können Kunden davon ausgehen, dass der Versicherer den Kreis der Risikopersonen weit gefasst hat.

Familientarif in vielen Fällen günstiger

Eine Familie, die mit mindestens einem Kind verreist, sollte einen Familientarifen wählen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Drei oder mehr Personen kommen mit einem Familientarif günstiger weg, als wenn jede Person einen Einzelvertrag abschließt. Ein Jahresvertrag ist für eine Familie sinnvoll, wenn sie ungefähr weiß, wie viel Geld sie übers Jahr für ihren Urlaub ausgibt. Für eine Familie etwa, die regelmäßig in den Winterferien in den Skiurlaub fliegt und im Sommer Urlaub im Ferienhaus auf einer kanarischen Insel macht, lohnt sich das finanziell. Weiterer Vorteil: Die einzelnen Mitglieder der Familie sind mit den Jahresverträgen auch dann versichert, wenn sie alleine Urlaub machen – solange die versicherte Reisesumme nicht überschritten wird. Bucht das im Familientarif mitversicherte Kind mit Freunden einen Segeltörn im Mittelmeer, benötigt es keine gesonderte Reiserücktrittspolice.

Tarife ohne Selbstbeteiligung

Finanztest empfiehlt Tarife ohne Selbst­beteili­gung. Denn sonst werden die Versicherten zur Kasse gebeten, wenn es zum Storno oder Reiseabbruch kommt. Kunden sind sich häufig nicht im Klaren darüber, dass sie bei Tarifen mit Selbstbeteiligung einen Eigenanteil an den Stornokosten zahlen müssen. Meistens verlangen Versicherer 20 Prozent der Stornogebühr oder des erstattungsfähigen Schadens bei Reiseabbruch, mindestens jedoch 25 Euro.

Wermutstropfen beim Testsieger HanseMerkur

Wermutstropfen beim Testsieger HanseMerkur: Auch er verlangt in seinen Verträgen für Einzelreisen manchmal eine Selbstbeteiligung. Sie wird fällig, wenn der Kunde die Versicherungsleistung wegen ambulanter Behandlung einer schwerer Erkrankung in Anspruch nimmt. Muss er ins Krankenhaus, entfällt der Eigenanteil.

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