27.12.2011

Reiser­ücktritts­versicherung: Zwei Tarife sehr gut

Reiserücktrittsversicherung Test

Urlaub gebucht, Koffer gepackt – dann der Schock. Wegen Unfall oder schwerer Krankheit muss die Reise abge­sagt werden. Die Stiftung Waren­test hat Versicherungen getestet, die in solchen Fällen einen Teil der Storno­kosten über­nehmen. Im Test: 90 Tarife für eine Rück­tritts­versicherung.

Zu diesem Thema bietet test.de einen aktuel­leren Test: Reiserücktrittskosten-Versicherung.

Reiserücktrittskosten-Versicherungen 01/2012 - Angebote für Einzel­personen - Verträge für eine Reise

  • AachenMünchener RRV
  • AGA Interna­tional (ELVIA) Basis­schutz
  • AGA Interna­tional (ELVIA) Basis­schutz
  • AGA Interna­tional (ELVIA) Voll­schutz
  • AGA Interna­tional (ELVIA) Voll­schutz
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  • Generali Pauschalr­eisen inkl. Schiffs­reisen
  • HanseMerkur RRV
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  • Signal Iduna RRV
  • Signal Iduna RRV
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  • Würzburger TravelSecure Grund­schutz
  • Würzburger TravelSecure Grund­schutz
  • Würzburger TravelSecure Topschutz
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Reiserücktrittskosten-Versicherungen 01/2012 - Angebote für Einzel­personen - Jahres­verträge

  • AachenMünchener RRV
  • ADAC RRV Basis Mitglieder
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  • ADAC RRV Basis Nicht­mitglieder
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  • ADAC RRV Exklusiv Mitglieder
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  • AGA Interna­tional (ELVIA) Basis­schutz
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  • AGA Interna­tional (ELVIA) Voll­schutz
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  • Cosmos (Europ Assistance) EuroClassic
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  • URV RRV
  • URV RRV incl. Reise­abbruch
  • Würzburger TravelSecure Topschutz
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  • Zurich RRV + Urlaubs­garantie

Reiserücktrittskosten-Versicherungen 01/2012 - Angebote für Familien - Verträge für eine Reise

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  • AGA Interna­tional (ELVIA) Basis­schutz
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  • AGA Interna­tional (ELVIA) Voll­schutz
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Reiserücktrittskosten-Versicherungen 01/2012 - Angebote für Familien - Jahres­verträge

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Test Reiser­ücktritts­versicherung finanztest 01/2012
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Urlaub platzt

Eine Reiser­ücktritts­versicherung ist für teure Reisen und für Reisen mit Kindern fast immer sinn­voll. Finanztest hat 90 Tarife für Rück­tritts­ver­sicherungen geprüft. Das Ergebnis ist erfreulich: Die Versicherer Würzburger und ­HanseMerkur über­zeugen mit sehr guten Tarifen – kein Versicherer ist komplett durch­gefallen. Neben vielen guten und befriedigenden Angeboten gibt es nur zwei Schluss­lichter mit dem Urteil ausreichend: die Versicherer Zurich und Generali.

Rück­tritt inklusive Reise­abbruch

Finanztest empfiehlt eine Rück­trittsver­sicherung inklusive Reise­abbruch­versiche­rung, sogenannte Voll­schutz­tarife. Die Versicherer springen nicht nur ein, wenn Kunden die Reise vor Antritt stornieren, sondern auch dann, wenn sie ihre Reise abbrechen müssen, zum Beispiel wegen eines Unfalls oder weil ein An­gehöriger gestorben ist. Der Versicherer erstattet bei Abbruch nicht genutzte Reise­leistungen und zusätzliche Rück­reise­kosten. Für längere Kreuz­fahrten oder Rund­reisen, beispiels­weise durch Aus­tralien, USA oder China, können die Kosten bei vorzeitigem Abbruch für nicht genutzte Über­nachtungen oder Inlands­flüge schnell mehrere hundert Euro betragen.

Verspätete Rück­reise wegen Natur­katastrophe

Umfassenden Versicherungs­schutz bei einer verspäteten Rück­reise wegen einer Natur­katastrophe, etwa einem Erdbeben, bieten die Voll­schutz­tarife von HanseMerkur, Cosmos und ERV. Andere Versicherer schränken in solchen Fällen ihre Leistungen ein, jeder nach eigenen Regeln: Der ADAC bezahlt notwendige Unter­kunfts­kosten unbe­grenzt, nicht aber alle Verpflegungs­kosten. Dafür gibt es zum Beispiel im Vertrag für eine Einzel­person bis zu 50 Euro pro Tag für längs­tens drei Tage. Die URV bezahlt Mehr­kosten bis maximal 5 000 Euro, die Würzburger bis 3 000 Euro.

Schwieger­vater und Enkelkind

Wichtig ist auch, dass Urlauber ihre Storno­kosten zurück­bekommen, wenn nicht ihnen selbst oder Mitreisenden, sondern Ange­hörigen zuhause etwas zustößt. Für diese Menschen verwenden Versicherer den Begriff Risik­opersonen. Springt der Versicherer auch ein, wenn das Enkelkind verunglückt oder die Schwiegermutter stirbt? Gehört eine private Pflegerin oder das Kinder­mädchen für die minderjäh­rigen Kinder zu den Risik­opersonen? Bei den von Finanztest mit sehr gut und gut bewerteten Tarifen können Kunden davon ausgehen, dass der Versicherer den Kreis der Risik­opersonen weit gefasst hat.

Familien­tarif in vielen Fällen güns­tiger

Eine Familie, die mit mindestens einem Kind verreist, sollte einen Familien­tarifen wählen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Drei oder mehr Personen kommen mit einem Familien­tarif güns­tiger weg, als wenn jede Person einen Einzel­vertrag abschließt. Ein Jahres­vertrag ist für eine Familie sinn­voll, wenn sie ungefähr weiß, wie viel Geld sie übers Jahr für ihren Urlaub ausgibt. Für eine Familie etwa, die regel­mäßig in den Winter­ferien in den Skiurlaub fliegt und im Sommer Urlaub im Ferien­haus auf einer kanarischen Insel macht, lohnt sich das finanziell. Weiterer Vorteil: Die einzelnen Mitglieder der Familie sind mit den Jahres­verträgen auch dann versichert, wenn sie alleine Urlaub machen – solange die versicherte Reisesumme nicht über­schritten wird. Bucht das im Familien­tarif mitversicherte Kind mit Freunden einen Segeltörn im Mittel­meer, benötigt es keine gesonderte Reiser­ücktritts­police.

Tarife ohne Selbst­beteiligung

Finanztest empfiehlt Tarife ohne Selbst­beteili­gung. Denn sonst werden die Versicherten zur Kasse gebeten, wenn es zum Storno oder Reise­abbruch kommt. Kunden sind sich häufig nicht im Klaren darüber, dass sie bei Tarifen mit Selbst­beteiligung einen Eigen­anteil an den Storno­kosten zahlen müssen. Meistens verlangen Versicherer 20 Prozent der Storno­gebühr oder des erstattungs­fähigen Schadens bei Reise­abbruch, mindestens jedoch 25 Euro.

Wermuts­tropfen beim Testsieger HanseMerkur

Wermuts­tropfen beim Testsieger HanseMerkur: Auch er verlangt in seinen Verträgen für Einzel­reisen manchmal eine Selbst­beteiligung. Sie wird fällig, wenn der Kunde die Versicherungs­leistung wegen ambulanter Behand­lung einer schwerer Erkrankung in Anspruch nimmt. Muss er ins Kranken­haus, entfällt der Eigen­anteil.

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