Wer seinen Urlaub aufgrund einer Erkrankung nicht antreten kann oder vorzeitig abreisen muss, bleibt auf den Kosten sitzen. Eine Reiserücktrittsversicherung bietet Schutz. Neben Angeboten von Versicherern hat Finanztest erstmals auch Policen von Fluggesellschaften untersucht. Ergebnis: Guten Schutz bietet nur eine Gesellschaft.
Zu diesem Thema bietet test.de einen aktuelleren Test: Reiserücktrittsversicherungen
Reiserücktrittskosten-Versicherungen 12/2010 - Angebote für Airline-Kunden - Eine Person
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Reiserücktrittskosten-Versicherungen 12/2010 - Angebote für Airline-Kunden - Familien
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Reiserücktrittskosten-Versicherungen 12/2010 - Angebote für Einzelpersonen - Verträge für eine Reise
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Reiserücktrittskosten-Versicherungen 12/2010 - Angebote für Einzelpersonen - Jahresverträge
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Reiserücktrittskosten-Versicherungen 12/2010 - Angebote für Familien - Verträge für eine Reise
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Versicherer erstattet Kosten
Eine schwere Unfallverletzung oder eine unerwartete Erkrankung - schon ist die lange geplante und bereits bezahlte Urlaubsreise hinfällig. Wer keine Reiserücktrittsversicherung hat, muss die Stornokosten selbst tragen. Je näher der Urlaubstermin rückt, desto höher fallen diese Kosten aus. Urlauber mit einer entsprechenden Police erhalten dagegen einen Großteil erstattet. Die Versicherung zahlt auch, wenn Urlauber erst verspätet anreisen können. Wer zusätzlich noch eine vorzeitige oder verspätetet Rückkehr aus dem Urlaub versichern möchte, benötigt einen Tarif mit Vollschutz. Dann hilft der Versicherer auch, wenn Urlauber beispielsweise früher abreisen müssen, weil die Oma daheim schwer erkrankt ist. Der Versicherer trägt dann die zusätzlichen Kosten für den früheren Rückflug. Er erstattet aber auch das Geld für die Urlaubsleistungen, die der Kunde schon bezahlt hat, aber durch die frühere Abreise nicht in Anspruch nehmen kann. Tarife mit Vollschutz bewertet Finanztest im Test besser als die Varianten mit Basisabsicherung, weil das finanzielle Risiko für Urlauber dadurch umfassender abgesichert ist. Alle Versicherer im Test bieten zudem Jahresverträge an, die sich automatisch verlängern. Das ist allerdings nur sinnvoll, wenn Kunden tatsächlich jedes Jahr eine Reise planen und der Urlaub immer etwa gleichviel kostet.
Bester Vollschutz im Test
Die besten Tarife mit Vollschutz bieten ERV und HanseMerkur. Der Tarif der HanseMerkur ist etwas günstiger, dafür fällt bei ambulant behandelten Erkrankungen ein Selbstbehalt an. Der Tarif der ERV verzichtet dagegen auf Selbstbehalte. Neben den Direktangeboten der Versicherer hat Finanztest erstmals auch Rücktrittspolicen von sieben Billigfluggesellschaften getestet. Allerdings gibt es eine gute Absicherung nur bei Condor. Die Fluggesellschaft ist zudem die einzige der sieben untersuchten Gesellschaften, die neben Tarifen für Einzelpersonen auch eine Familienpolice anbietet. Der Billigflieger Ryanair vermittelt nur ein komplettes Reiseschutzpaket eines irischen Versicherers. Für dieses hat Finanztest aber kein Urteil vergeben: Die Bedingungen nach irischem Recht enthalten viele Einschränkungen und sind mit denen der getesteten Tarife nicht vergleichbar.
Klare Bedingungen wichtig
Wer aufgrund einer schweren Erkrankung seine Reise nicht antreten kann, sollte sich sofort beim Versicherer melden und sich ein Attest vom Arzt besorgen. Häufig gibt es mit dem Versicherer Streit darüber, ob die Erkrankung vorhersehbar war. So schließen viele Versicherer in ihren Bedingungen eine Haftung für alle Ereignisse aus, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war - also auch Krankheiten. Der Versicherer kann eigene ärztliche Gutachter beauftragen. In vielen Fällen entscheiden dann Gerichte darüber, ob die Krankheit unerwartet auftrat oder nicht. In das Qualitätsurteil ist daher auch eingeflossen, ob die Versicherungsbedingungen für den Fall des Rücktritts eindeutig formuliert sind. Das ist zwar noch keine Garantie für den Ernstfall, schafft aber Klarheit, wie die Bedingungen auszulegen sind.
Krankheit von Angehörigen
Grund für die Stornierung oder den Reiseabbruch kann aber auch die Krankheit oder Unfall von nahestehenden Personen zu Hause sein. Gute Tarife erstatten Stornokosten nicht nur, wenn den nächsten Angehörigen etwas passiert, sondern erweitern den Kreis auch auf entferntere Verwandte und betreuende Personen von Pflegebedürftigen, die nicht mitreisen.
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