Wer „First-Class“-Flüge bucht, muss sich nicht mit Economy Class zufrieden- geben. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf im Fall eines Ehepaars entschieden, das trotz First-Class-Buchung in die zweite Klasse sollte. Das Paar flog nicht mit und erstritt später die Erstattung des Flugpreises sowie eine Entschädigung für eine Woche vertane Urlaubszeit (Az. I-12 U 39/07).
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