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Prozesskosten nach altem und neuem Recht

16.03.2004
Ihr Auto ist vom Unfallgegner beschädigt worden. Sie wollen Ersatz für die Reparaturkosten von 2 500 Euro und klagen. Der Fall ist durchschnittlich schwierig und umfangreich. Ergeht ein Urteil, können je nach Zeitpunkt der Einschaltung eines Anwalts und der Klageerhebung die in der Tabelle dargestellten Kosten entstehen. Gerichtsauslagen und Anwaltskosten des Gegners sind noch nicht berücksichtigt. Wenn Sie den Prozess verlieren, müssen Sie auch die Auslagen und die Anwaltskosten des Gegners tragen.
Einschaltung eines Anwalts und Klageerhebung
vor 1. Juli 2004
Einschaltung eines Anwalts und Klageerhebung
ab 1. Juli 2004
Kostenart Anwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung (in Euro) Anwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung (in Euro)
Geschäftsgebühr 120,75 (7,5/10 x 161; möglich sind 5/10 bis 10/10) 209,30 (1,3 x 161; möglich sind 0,5 bis 2,5)
Auslagenpauschale   20,00   20,00
16% Mehrwertsteuer   22,52   36,69
Summe außerge-
richtliche Vertretung
163,27 265,99
Erste Instanz
(Amtsgericht)
Berufung
(Landgericht)
Revision
(Bundesgerichtshof)
Erste Instanz
(Amtsgericht)
Berufung
(Landgericht)
Revision
(Bundesgerichtshof)
Gerichtskosten (Euro) Gerichtskosten (Euro)
Verfahrensgebühr 243,00 (3 x 81) 121,50 (1,5 x 81) 162,00 (2 x 81) 243,00 (3 x 81) 324,00 (4 x 81) 405,00 (5 x 81)
Urteilsgebühr    0,00 243,00 (3 x 81) 243,00 (3 x 81)    0,00    0,00    0,00
Summe der
Gerichtskosten
243,00 364,50 405,00 243,00 324,00 405,00
Anwaltskosten für die gerichtliche Vertretung (Euro) Anwaltskosten für die gerichtliche Vertretung (Euro)
Prozessgebühr   40,25 Fußnote 209,30 (1,3 x 161) 322,00 (2 x 161) 104,65 Fußnote 257,60 (1,6 x 161) 370,30 (2,3 x 161)
Verhandlungsgebühr 161,00 209,30 (1,3 x 161) 209,30 (1,3 x 161) 193,20 (1,2 x 161) 193,20 (1,2 x 161) 241,50 (1,5 x 161)
Auslagenpauschale   20,00   20,00   20,00   20,00   20,00   20,00
16% Mehrwertsteuer   35,40   70,18   88,21   50,86   75,33 101,09
Summe ­der
Anwaltskosten
256,65 508,78 639,51 368,71 546,13 732,89
Gesamtsumme
 
662,92 873,28 1 044,51 877,70 870,13 1 137,89
  • Fußnote 1 Die Prozessgebühr beträgt 161 Euro, davon wird die Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Vertretung abgezogen.
  • Fußnote 2 Die Verfahrensgebühr beträgt 209,30 Euro (1,3 x 161), davon wird die Geschäftsgebühr zur Hälfte abgezogen.
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