10.01.2012

Rechts­schutz­versicherung: Mehr gute Tarife

Rechtsschutzversicherung Test

Mit einer Rechtsschutz­versicherung unterm Kissen schlafen viele Menschen ruhiger: Der Versicherer über­nimmt Anwalts- und Verfahrens­kosten für viele Rechts­streitig­keiten. Finanztest hat 54 Angebote verglichen. Fazit: Die Versicherer bieten wieder mehr gute Tarife – fast die Hälfte der Angebote schaffte ein Gut. Doch selbst die besten Angebote im Test helfen nicht bei jedem Streit.

Rechtsschutzversicherung 01/2012

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Test Rechts­schutz­versicherung finanztest 01/2012
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Gute Rechts­schutz­versicherungs­pakete

Getestet hat Finanztest die Kombipakete der Versicherer für den Privat-, Berufs- und Verkehrs­rechts­schutz plus den Baustein Miet­rechts­schutz. Beschäftigte des öffent­lichen Dienstes bekommen die Angebote oft etwas billiger. Mit gut abge­schnitten hat etwa der Tarif Premium des Versicherers DAS, der Tarif Risiko Plus mit Rundum Sorglos von HDI Direkt und der Tarif Risiko Plus mit Rundum Sorglos der Versicherungs­gesell­schaft HDI-Gerling. Diese Versicherungs­pakete kosten zwischen 342 und 403 Euro pro Jahr. Allerdings gibt es auch gute Angebote, die nur leicht schlechter sind, aber mehr als 100 Euro billiger. Sparen können Kunden auch, indem sie nur schmalere Versicherungs­pakete abschließen. Verkehrs- oder Miet­rechts­schutz etwa sind einzeln erhältlich und kosten jeweils meist weniger als 100 Euro Beitrag pro Jahr.

Gute Angebote helfen nicht erst vor Gericht

Ein guter Tarif unterscheidet sich von schlechteren Angeboten vor allem durch den Umfang des Rechts­schutzes: Mit einem guten Tarif bekommen Kunden zum Beispiel schon die Kosten für den Anwalt bezahlt, wenn dieser ihnen beim Wider­spruch gegen die Entscheidung einer Sozial- oder Finanzbehörde hilft. Die meisten Angebote, die Finanztest nur als befriedigend oder schlechter beur­teilt hat, decken die Anwalts­kosten in solchen Fällen erst ab, wenn die Sache vor Gericht geht. Erfreulicher­weise gibt es im Vergleich zum Vortest aus dem Jahr 2009 nun wieder mehr Tarife, in denen wenigs­tens zum Teil Anwalts- und Gerichts­kosten von Streitig­keiten rund um Kapital­anlagen versichert sind. Auch das bieten fast nur gute Tarife.

Versicherung mit vielen Ausnahmen

Klar sollte aber sein: Eine Rechts­schutz­versicherung bietet keinen Komplett­schutz – auch wenn der Tarif „Rundum Sorglos“ heißt. Das Klein­gedruckte ist gespickt mit Leistungs­ausschlüssen. Kostenträchtige Streitig­keiten rund um den Bau eines Hauses etwa sind meist komplett ausgeschlossen. Was bei Versicherungs­kunden ebenfalls immer wieder für Über­raschung sorgt: Die Versicherer zahlen auch nicht für Streitig­keiten, die ihren Ursprung in der Zeit vor Abschluss des Rechts­schutzes haben. Wer etwa Schimmel in seiner Wohnung entdeckt und für einen Streit um die Miet­minderung gerüstet sein möchte, erlebt eine Enttäuschung. Ist das Problem bei Abschluss der Versicherung bereits bekannt, wird ihm die Police für diesen Fall nicht helfen.

Besser Angebot mit Selbst­behalt abschließen

Finanztest rät Kunden, einen Selbst­behalt in Höhe von 150 Euro zu vereinbaren. Sie bekommen dann nicht die gesamten Anwalts­kosten ersetzt, sondern müssen 150 Euro selbst tragen. Ohne diesen Selbst­behalt kostet ein Vertrag im Schnitt rund 100 Euro mehr pro Jahr. Auch wenn ein Selbst­behalt vereinbart ist, verlangen die Versicherer ihn nicht in jedem Fall. Viele verzichten zum Beispiel darauf, wenn der Kunde nur eine Erst­beratung beim Anwalt in Anspruch nimmt. Sparen können Kunden auch, indem sie ein schmaleres Versicherungs­paket abschließen.

Versicherer lotsen Kunden zum Part­ner­anwalt

Neu ist die Entwick­lung, dass einige Rechts­schutz­versicherer auch dann auf den Selbst­behalt verzichten, wenn der Kunde nicht zu einem Anwalt seiner Wahl, sondern zum Part­ner­anwalt des Versicherers geht. So hand­haben es zum Beispiel Roland und Jurpartner in der Familien- und Erbrechts­beratung. Bei der Huk-Coburg sinkt der Selbst­behalt im Laufe der Jahre auf null. Braucht der Kunde dann doch einen Rechts­beistand und akzeptiert er den vom Versicherer empfohlenen Anwalt, wird er nicht auf einen höheren Selbst­behalt zurück­gestuft. Wer bereits eine vertrauens­volle Beziehung zu einem Anwalt hat, sollte sich jedoch durch Vergüns­tigungen beim Selbst­behalt nicht zu einem ihm unbe­kannten Rechts­vertreter lenken lassen.

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