Gebührenerhöhung: Das kostet Ihr Recht jetzt
- Fall 1: Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen und Sie wehren sich gerichtlich dagegen. Bei einem Brutto-Monatseinkommen von 2 666 Euro ist der Streitwert, nach dem sich Anwalts- und Gerichtsgebühren grundsätzlich bemessen, dreimal so hoch, nämlich 7 998 Euro. Bei einem Urteil mit vorherigem Gerichtstermin können bei diesem durchschnittlichen Fall folgende Kosten entstehen (ohne Beweisaufnahme und ohne Anwaltskosten des Gegners):
Frühere Gebühren:
Anwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung (Euro)
Geschäftsgebühr: 309,00
Auslagenpauschale: 20,00
16% Mehrwertsteuer: 52,64
Summe außergerichtliche Vertretung: 381,64
Gerichtskosten: Erste Instanz Arbeitsgericht (Euro)
Verfahrensgebühr: 320,00
Summe Gerichtskosten (o. Auslagen): 320,00
Anwaltskosten für die gerichtliche Vertretung (Euro)
Prozessgebühr 1): 103,00
Verhandlungsgebühr: 412,00
Auslagenpauschale: 20,00
16% Mehrwertsteuer: 85,60
Summe gerichtliche Anwaltskosten: 620,60
Gesamtsumme: 1 322,24
Gebühren seit dem 1. Juli 2004:
Anwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung (Euro)
Geschäftsgebühr: 535,60
Auslagenpauschale: 20,00
16% Mehrwertsteuer: 88,90
Summe außergerichtliche Vertretung: 644,50
Gerichtskosten: Erste Instanz Arbeitsgericht (Euro)
Verfahrensgebühr: 332,00
Summe Gerichtskosten (o. Auslagen): 332,00
Anwaltskosten für die gerichtliche Vertretung (Euro)
Verfahrensgebühr 2): 267,80
Termingebühr: 494,40
Auslagenpauschale: 20,00
16% Mehrwertsteuer: 125,15
Summe gerichtliche Anwaltskosten: 907,35
Gesamtsumme: 1 883,85
Das neue Gebührenrecht führt hier zu einer Kostensteigerung von 42,5 Prozent.
- Fall 2: Ein Autounfall, den der Unfallgegner verursacht, hat für Sie Reparaturkosten in Höhe von 5 000 Euro zur Folge, die Sie gerichtlich einklagen. Die vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts ist durchschnittlich schwierig und umfangreich. Der Richter entscheidet nach einer Beweisaufnahme über die streitigen Anträge. Diese Kosten können auf Sie zukommen (ohne Anwaltskosten des Gegners):
Frühere Gebühren:
Anwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung (Euro)
Geschäftsgebühr: 225,75
Auslagenpauschale: 20,00
16% Mehrwertsteuer: 39,32
Summe außergerichtliche Vertretung: 285,07
Gerichtskosten: Erste Instanz Amtsgericht (Euro)
Verfahrensgebühr: 363,00
Summe Gerichtskosten (o. Auslagen): 363,00
Anwaltskosten für die gerichtliche Vertretung (Euro)
Prozessgebühr 1): 75,25
Verhandlungsgebühr: 301,00
Beweisgebühr: 301,00
Auslagenpauschale: 20,00
16% Mehrwertsteuer: 111,56
Summe gerichtliche Anwaltskosten: 808,81
Gesamtsumme: 1 456,88
Gebühren seit dem 1. Juli 2004:
Anwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung (Euro)
Geschäftsgebühr: 391,30
Auslagenpauschale: 20,00
16% Mehrwertsteuer: 65,81
Summe außergerichtliche Vertretung: 477,11
Gerichtskosten: Erste Instanz Amtsgericht (Euro)
Verfahrensgebühr: 363,00
Summe Gerichtskosten (o. Auslagen): 363,00
Anwaltskosten für die gerichtliche Vertretung (Euro)
Verfahrensgebühr 2): 195,65
Termingebühr: 361,20
Auslagenpauschale: 20,00
16% Mehrwertsteuer: 92,30
Summe gerichtliche Anwaltskosten: 669,15
Gesamtsumme: 1 509,26
Das neue Gebührenrecht führt hier zu einer Kostensteigerung von 3,6 Prozent.
- Fall 3: Sie kaufen für 2 000 Euro ein Ledersofa. Wie sich später herausstellt, ist es ein Ausstellungsstück. Sie möchten den Kaufvertrag anfechten und den Kaufpreis zurückhaben. Ihr Anwalt vertritt Sie außergerichtlich in diesem durchschnittlich schwierigen und umfangreichen Fall und hält Rücksprache mit dem Gegner. Schließlich verklagen Sie den Verkäufer. Nach vorherigem Gerichtstermin ergeht ein Urteil. Diese Kosten können entstehen (ohne Beweisaufnahme und ohne gegnerischen Anwalt):
Frühere Gebühren:
Anwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung (Euro)
Geschäftsgebühr: 99,75
Besprechungsgebühr: 99,75
Auslagenpauschale: 20,00
16% Mehrwertsteuer: 35,12
Summe außergerichtliche Vertretung: 254,62
Gerichtskosten: Erste Instanz Amtsgericht (Euro)
Verfahrensgebühr: 219,00
Summe Gerichtskosten (o. Auslagen): 219,00
Anwaltskosten für die gerichtliche Vertretung (Euro)
Prozessgebühr 1): 33,25
Verhandlungsgebühr: 133,00
Auslagenpauschale: 20,00
16% Mehrwertsteuer: 29,80
Summe gerichtliche Anwaltskosten: 216,05
Gesamtsumme: 689,67
Gebühren seit dem 1. Juli 2004:
Anwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung (Euro)
Geschäftsgebühr: 172,90
Auslagenpauschale: 20,00
16% Mehrwertsteuer: 30,86
Summe außergerichtliche Vertretung: 223,76
Gerichtskosten: Erste Instanz Amtsgericht (Euro)
Verfahrensgebühr: 219,00
Summe Gerichtskosten (o. Auslagen): 219,00
Anwaltskosten für die gerichtliche Vertretung (Euro)
Verfahrensgebühr 2): 86,45
Termingebühr: 159,60
Auslagenpauschale: 20,00
16% Mehrwertsteuer: 42,57
Summe gerichtliche Anwaltskosten: 308,62
Gesamtsumme: 751,38
Das neue Gebührenrecht führt hier zu einer Kostensteigerung von 8,9 Prozent.
1) Nach Abzug der gesamten Geschäftsgebühr.
2) Nach Abzug der halben Geschäftsgebühr.
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