15.01.2008

Rechnung: Kunde darf verspätet zahlen

Wer eine Rechnung mit einem Termin für die Bezahlung bekommt, ist nach diesem ­Termin nicht automatisch im Verzug, wenn er nicht zahlt. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt (Az. III ZR 91/07). Der Kunde muss den Termin nur dann einhalten, wenn beide ihn vereinbart haben und er nicht bloß vom Gläu­biger festgesetzt wurde.

Verzug kann teuer werden: Der säumige Zahler schuldet dem Gläubiger dann Verzugszinsen und kann ohne Vorwarnung mit allen teuren Folgen verklagt werden.

Achtung: 30 Tage nach Zugang der Rechnung tritt der Verzug automatisch ein. Ein Händler oder ein anderer Gewerbe-treibender kann sich darauf berufen, wenn er den Kunden bereits in der Rechnung darauf hingewiesen hat.

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