Wer eine Rechnung mit einem Termin für die Bezahlung bekommt, ist nach diesem Termin nicht automatisch im Verzug, wenn er nicht zahlt. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt (Az. III ZR 91/07). Der Kunde muss den Termin nur dann einhalten, wenn beide ihn vereinbart haben und er nicht bloß vom Gläubiger festgesetzt wurde.
Verzug kann teuer werden: Der säumige Zahler schuldet dem Gläubiger dann Verzugszinsen und kann ohne Vorwarnung mit allen teuren Folgen verklagt werden.
Achtung: 30 Tage nach Zugang der Rechnung tritt der Verzug automatisch ein. Ein Händler oder ein anderer Gewerbe-treibender kann sich darauf berufen, wenn er den Kunden bereits in der Rechnung darauf hingewiesen hat.
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