Rauchmelder: Immer häufiger Pflicht
Ende dieses Jahres müssen in allen Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein Rauchmelder installiert sein. Die beiden Bundesländer sind die ersten, in denen die Geräte in Schlaf-, Kinderzimmer und Flur auch in Altbauten Pflicht sind.
In bislang sieben Ländern verlangen die Bauordnungen Rauchmelder für Neubauten, fünf davon schließen in den nächsten Jahren auch Altbauten ein (siehe Tabelle).
Für den Einbau eines Rauchmelders ist der Wohnungseigentümer zuständig, nur in Mecklenburg-Vorpommern sind es die Mieter. Wer gegen die Vorschrift verstößt, muss nach einem Brand mit Schadenersatzklagen rechnen.
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Tabelle: Rauchmelder
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