Interview: Hohe Bußgelder für Raucher

Rauchen am Arbeitsplatz Meldung

test 05/2008

Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins, zum Thema Rauchen in Gaststätten.

Rauchen am Arbeitsplatz

Welche Strafen drohen Gastwirten, die gegen das Verbot verstoßen?
Wenn der Wirt das Rauchen durch Gäste oder Personal duldet, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Dann droht eine Geldbuße, die zum Beispiel in Berlin bis zu 200 Euro betragen kann. Es gibt aber regionale Unterschiede: Auch Bußgelder bis zu 1 000 Euro sind möglich. Sollten sich Verstöße häufen, läuft der Wirt sogar Gefahr, seine Konzession zu verlieren.

Droht auch den Rauchern Strafe?
Wer als Gast raucht, begeht ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Da können 50 Euro fällig sein.

Kann der Wirt rauchende Gäste hinauswerfen?
Der Wirt ist sogar verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit das Rauchverbot eingehalten wird. Das reicht von der Aufforderung, das Rauchen einzustellen bis zum Hausverbot. Das Hausverbot kann er – falls nötig – auch mit Hilfe der Polizei durchsetzen.

Was können Nichtraucher tun?
Wer sich durch Rauch gestört fühlt, sollte zunächst den Wirt oder die Bedienung bitten, den Gast auf das Rauchverbot aufmerksam zu machen. Hilft das nicht, können Betroffene Anzeige erstatten. Sollte die Ordnungsbehörde nicht einschreiten, lässt sich das allerdings nicht auf dem Klage­wege erzwingen. Denn das Rauchverbot zielt nicht auf die Abwehr akuter Gesundheitsgefahren, sondern auf vorsorgenden Gesundheitsschutz ab. Und solche Rechtsvorschriften dienen nur der Allgemeinheit. Sie begründen keine individuell einklagbaren Ansprüche.

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