Nehmen minderjährige Kinder R-Gespräche an, müssen die Eltern dafür nicht bezahlen, obwohl normalerweise der Angerufene die Kosten trägt. Das hat das Amtsgericht Kassel entschieden (Az. 430 C 955/04). In dem vorliegenden Fall hatte ein 11-Jähriger insgesamt 34 R-Gespräche seines Freundes für über 300 Euro entgegengenommen.
Tipp: Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich. Die Amtsgerichte Crailsheim und Braunschweig haben zwar Urteile zugunsten der Eltern gefällt. Das Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer dagegen verurteilte sie zu zahlen. Warnen Sie Ihre Kinder vor den Kosten. Sagen Sie ihnen, dass R-Gespräche nur in Notfällen sinnvoll sind, etwa wenn der Anrufer weder Kleingeld noch Telefonkarte oder Handy zur Hand hat.
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