28.02.2012

Private Kranken­versicherung: In einen güns­tigen Tarif wechseln

Private Krankenversicherung Test

Wenn die private Kranken­versicherung immer teurer wird, ist ein Wechsel des Tarifs beim eigenen Versicherer für viele Kunden der einzige Ausweg. Doch die Kranken­versicherer machen ihnen den Tarifwechsel schwer – obwohl das Wechselrecht im Gesetz steht.

Kompletten Artikel freischalten

Test Private Kranken­versicherung finanztest 03/2012
Sie erhalten den kompletten Artikel (inkl. PDF, 5 Seiten).

Mehrere Hundert Euro im Monat sparen

Eine Umfrage unter Finanztest-Lesern zeigt: Kunden, die einen Tarifwechsel bei ihrem Versicherer durch­setzen konnten, sparen zwischen 100 und 500 Euro Beitrag im Monat. Doch nur bei jedem siebten Versicherungs­kunden lief der Wechsel problemlos. Die meisten Versicherungs­kunden sind zumindest beim ersten Anlauf zum Wechsel auf Hinder­nisse gestoßen.

Alle Kunden dürfen wechseln

Dabei sieht das Gesetz die Wechsel­möglich­keit ausdrück­lich vor: Jeder Kunde kann jeder­zeit von seinem Versicherer einen Wechsel in ­einen anderen Tarif mit gleich­artigem Versicherungs­schutz verlangen. Dabei bleiben ihm die Rück­stel­lungen fürs Alter erhalten, die der Versicherer bisher aus seinen Beiträgen gebildet hat. Auch alle übrigen aus dem bisherigen Vertrag erworbenen Rechte bestehen weiter. So steht es in Para­graph 204 des Versicherungs­vertrags­gesetzes.

Unternehmen müssen Versicherte unterstützen

Wechsel in gleich­artige Tarife heißt: Wenn der Kunde zum Beispiel bisher eine Versicherung für ambulante, stationäre und zahn­ärzt­liche Heilbe­hand­lung hat, darf er in jeden anderen Tarif seines Versicherers wechseln, der diese Leistungs­bereiche abdeckt. Auf das Wechselrecht müssen Versicherer ihre Kunden bei jeder Beitrags­erhöhung sogar schriftlich hinweisen. Kunden über 60 muss das Unternehmen für einen Wech­sel geeignete Tarife nennen und angeben, wie viel sie dort jeweils zahlen müssten.

Keine Angst vor der Gesund­heits­prüfung

Trotzdem scheitern viele Versicherungs­kunden, wenn sie tatsäch­lich in einen anderen Tarif wechseln wollen. Theoretisch wäre alles recht einfach: Versicherte haben beim Wechsel das Recht, mit ihrem ursprüng­lichen Gesund­heits­zustand einge­stuft zu werden. Eine Gesund­heits­prüfung darf sich nur auf Mehr­leistungen beziehen, die der neue Tarif gegen­über dem bisherigen Tarif enthält. Nur dafür kann der Versicherer einen neuen Risiko­zuschlag verlangen und eine Warte­zeit vorgeben. Ausschlag­gebend für diesen Risiko­zuschlag ist dann der Gesund­heits­zustand zum Zeit­punkt des Tarifwechsels. Wird das zu teuer, können Versicherte immer verlangen, dass der Risiko­zuschlag durch einen Leistungs­ausschluss ersetzt wird. Das heißt: Wenn der neue Tarif das Einbett­zimmer im Kranken­haus vorsieht, im ­alten aber nur das Zweibett­zimmer versichert war, kann der Kunde auf die Verbesserung verzichten und muss keinen Risiko­zuschlag dafür ­zahlen.

Finanztest hilft beim Wechsel

Über solche Rechte erfahren Versicherte von Ihren Versicherungen aber oft nichts. Die Experten von Finanztest haben deshalb aufgeschrieben,

  • wie Kunden die Hinder­nisse beim Wechsel über­winden können,
  • auf welche Informationen vom Versicherer sie ein Anrecht haben,
  • warum sie nicht aus Angst vor einer Gesund­heits­prüfung auf einen Wechsel verzichten sollten,
  • welche Hilfe Versicherungs­beraterfirmen beim Tarifwechsel anbieten
  • und wo Kunden sich beschweren können, wenn die Versicherung mauert.

Infos auch im Chat

Welche Rechte Sie in Sachen Tarifwechsel gegen­über Ihrem Versicherer haben und wie Sie sie durch­setzen können, erklärt Finanztest-Redak­teurin Ulrike Steck­könig am Mitt­woch, 07. März, von 13 bis 14 Uhr im Chat auf test.de. Stellen Sie jetzt schon Ihre Fragen.

Lesen Sie auf der nächsten Seite: Tipps

Jetzt freischalten

Test Private Kranken­versicherung finanztest 03/2012
0,75 €
Sie erhalten den kompletten Artikel (inkl. PDF, 5 Seiten).

Wie möchten Sie bezahlen?

  • Unser Tipp
    test.de-Flatrate

    Freier Zugriff auf alle Testergebnisse und Online-Artikel für 7 € pro Monat oder 50 € im Jahr. Abonnenten von test oder Finanztest zahlen die Hälfte.

    Flatrate neu erwerben
  • Diesen Artikel per Kreditkarte kaufen.
  • Diesen Artikel per PayPal kaufen.
  • Diesen Artikel per Handy kaufen.
  • Spar-Guthaben
  • Gutschein einlösen
  • kauft alle Testprodukte anonym im Handel ein,
  • nimmt Dienstleistungen verdeckt in Anspruch,
  • lässt mit wissenschaftlichen Methoden in unabhängigen Instituten testen,
  • ist vollständig anzeigenfrei,
  • erhält nur rund 10 Prozent ihres Etats als öffentlichen Zuschuss.

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (87)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice