Wenn die private Krankenversicherung immer teurer wird, ist ein Wechsel des Tarifs beim eigenen Versicherer für viele Kunden der einzige Ausweg. Doch die Krankenversicherer machen ihnen den Tarifwechsel schwer – obwohl das Wechselrecht im Gesetz steht.
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Mehrere Hundert Euro im Monat sparen
Eine Umfrage unter Finanztest-Lesern zeigt: Kunden, die einen Tarifwechsel bei ihrem Versicherer durchsetzen konnten, sparen zwischen 100 und 500 Euro Beitrag im Monat. Doch nur bei jedem siebten Versicherungskunden lief der Wechsel problemlos. Die meisten Versicherungskunden sind zumindest beim ersten Anlauf zum Wechsel auf Hindernisse gestoßen.
Alle Kunden dürfen wechseln
Dabei sieht das Gesetz die Wechselmöglichkeit ausdrücklich vor: Jeder Kunde kann jederzeit von seinem Versicherer einen Wechsel in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz verlangen. Dabei bleiben ihm die Rückstellungen fürs Alter erhalten, die der Versicherer bisher aus seinen Beiträgen gebildet hat. Auch alle übrigen aus dem bisherigen Vertrag erworbenen Rechte bestehen weiter. So steht es in Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes.
Unternehmen müssen Versicherte unterstützen
Wechsel in gleichartige Tarife heißt: Wenn der Kunde zum Beispiel bisher eine Versicherung für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung hat, darf er in jeden anderen Tarif seines Versicherers wechseln, der diese Leistungsbereiche abdeckt. Auf das Wechselrecht müssen Versicherer ihre Kunden bei jeder Beitragserhöhung sogar schriftlich hinweisen. Kunden über 60 muss das Unternehmen für einen Wechsel geeignete Tarife nennen und angeben, wie viel sie dort jeweils zahlen müssten.
Keine Angst vor der Gesundheitsprüfung
Trotzdem scheitern viele Versicherungskunden, wenn sie tatsächlich in einen anderen Tarif wechseln wollen. Theoretisch wäre alles recht einfach: Versicherte haben beim Wechsel das Recht, mit ihrem ursprünglichen Gesundheitszustand eingestuft zu werden. Eine Gesundheitsprüfung darf sich nur auf Mehrleistungen beziehen, die der neue Tarif gegenüber dem bisherigen Tarif enthält. Nur dafür kann der Versicherer einen neuen Risikozuschlag verlangen und eine Wartezeit vorgeben. Ausschlaggebend für diesen Risikozuschlag ist dann der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Tarifwechsels. Wird das zu teuer, können Versicherte immer verlangen, dass der Risikozuschlag durch einen Leistungsausschluss ersetzt wird. Das heißt: Wenn der neue Tarif das Einbettzimmer im Krankenhaus vorsieht, im alten aber nur das Zweibettzimmer versichert war, kann der Kunde auf die Verbesserung verzichten und muss keinen Risikozuschlag dafür zahlen.
Finanztest hilft beim Wechsel
Über solche Rechte erfahren Versicherte von Ihren Versicherungen aber oft nichts. Die Experten von Finanztest haben deshalb aufgeschrieben,
- wie Kunden die Hindernisse beim Wechsel überwinden können,
- auf welche Informationen vom Versicherer sie ein Anrecht haben,
- warum sie nicht aus Angst vor einer Gesundheitsprüfung auf einen Wechsel verzichten sollten,
- welche Hilfe Versicherungsberaterfirmen beim Tarifwechsel anbieten
- und wo Kunden sich beschweren können, wenn die Versicherung mauert.
Infos auch im Chat
Welche Rechte Sie in Sachen Tarifwechsel gegenüber Ihrem Versicherer haben und wie Sie sie durchsetzen können, erklärt Finanztest-Redakteurin Ulrike Steckkönig am Mittwoch, 07. März, von 13 bis 14 Uhr im Chat auf test.de. Stellen Sie jetzt schon Ihre Fragen.
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