Kleine Gefälligkeiten unter Freunden sorgen nicht immer für gute Stimmung. Denn wenn die geliehene teure Kamera zu Bruch geht oder ein Umzugshelfer die kostbare Vase fallen lässt, bleibt die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Auf die private Haftpflicht ist dann nicht immer Verlass: Normalerweise sind Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Doch in manchen Tarifen haben die Versicherer den Schutz auf geliehene Sachen erweitert.
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Peinliche Situationen vermeiden
Um Millionenschäden, die einen Menschen ruinieren können, geht es in Fällen wie diesen normalerweise nicht. Deshalb sind solche Extras im Vertrag nicht zwingend. Doch viele Kunden wollen sie haben – schon allein, um peinliche Situationen im Freundeskreis zu vermeiden. Die Experten der Stiftung Warentest haben deshalb die besten Tarife aus dem großen Test privater Haftpflichtpolicen (Finanztest 09/2012) auf sinnvolle Extras hin untersucht.
Essentials
Wichtig waren den Testern dabei folgende Punkte:
- Zahlt der Versicherer auch für Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen?
- Sind Möbel und anderes Inventar in Ferienwohnungen im Ausland mitversichert?
- Gibt es Versicherungsschutz, wenn jemand einem anderen einen Gefallen tut und zum Beispiel beim Umzug hilft?
Angebote mit gutem Schutz
Ergebnis der Auswertung: Etliche der 73 Familientarife, die im großen Test privater Haftpflichtpolicen sehr gut abgeschnitten haben, bieten Versicherungsschutz für geliehene und gemietete Sachen und für Gefälligkeitshandlungen zumindest bis 5 000 Euro. Bei 18 dieser Angebote, darunter auch der Testsieger des Vergleichstests, sind solche Schäden sogar bis 10 000 Euro oder darüber hinaus versichert. Bei 8 der 18 Angebote übernehmen die Versicherer nicht nur Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen, sondern ersetzen die Dinge auch, wenn sie abhandenkommen.
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