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Diesen Grundschutz bieten alle Haftpflichtversicherer

18.05.2004
Die Privathaftpflichtversicherung deckt aber nicht jeden Anspruch auf Schadenersatz ab. Für bestimmte Fälle sind andere Versicherungen nötig.
Lebens-
bereich
Versichert sind berechtigte Ansprüche gegen Schäden, die der Versicherte verschuldet hat als ... Nicht versichert sind Ansprüche gegen Schäden, die der Versicherte verschuldet hat als ...
Straßen-
verkehr
... Radfahrer oder Fußgänger. ... Nutzer eines Kraftfahrzeugs Fußnote (Ausnahme: Arbeitsmaschinen bis zu 20 km/h oder andere Kraftfahrzeuge mit bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit).
Sport ... Sportler. Ausnahmen siehe rechts. ... Verursacher von Jagdunfällen Fußnote.

... Teilnehmer an Pferde- oder Radrennen und Box- oder Ringkämpfen.

... Nutzer eigener Segelboote und eigener oder fremder Motorboote Fußnote.

... Nutzer von Luftfahrzeugen Fußnote (Ausnahme: nicht versicherungspflichtige unbemannte Flugmodelle, Ballone oder Drachen ohne Motor mit maximal fünf Kilogramm Gewicht).
Tiere ... Tierhalter oder Tierhüter von zahmen Haustieren (zum Beispiel Katzen), gezähmten ­Kleintieren und Bienen.

... Reiter fremder Pferde.
... Halter oder Hüter von
Hunden, Pferden, wilden Tieren, Rindern oder sonstigen Reit- und ­Zugtieren oder Tieren, die zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden Fußnote.
Beim Reiten fremder Pferde: Ansprüche des Tierhalters / -eigentümers.
Miet-
sachschäden
im Inland
Innerhalb der Versicherungssumme für Mietsachschäden:

... Mieter einer oder mehrerer Wohnungen,

... Mieter eines Einfamilienhauses,

... Mieter eines Wochenend- oder Ferienhauses oder

... Pächter eines Schrebergartens.
... Verursacher von Glasschäden, Schäden an Heizungsanlagen, Schäden an Anlagen zur Warmwasserbereitung, Schäden an Elektro- und Gasgeräten sowie Schäden durch Abnutzung und Verschleiß.
Selbst bewohnter
Immobilien-
besitz / Inland
... Eigentümer einer oder mehrerer Wohnungen,

... Eigentümer eines Einfamilienhauses oder

... Eigentümer eines Wochenend- oder Ferienhauses.
... Verursacher von Schäden, die den Mit­eigentumsanteil des Versicherten an einer Eigentumswohnung betreffen (Eigenschaden).

...Eigentümer eines unbebauten Grundstücks Fußnote.
Vermieteter
Immobilien-
besitz / Inland
... Vermieter von nicht mehr als drei einzeln vermieteten Wohnräumen (Untervermietung). ... Vermieter von einzelnen Wohnungen, Wohnhäusern oder von Immobilien zu gewerblichen Zwecken Fußnote.
Bauherren ... Bauherr kleinerer Bauvorhaben. ... Bauherr größerer Bauvorhaben Fußnote.
Familie und ­Freizeit ... Vater / Mutter bei Verletzung der Aufsichtspflicht.

... Dienstherr der im Haushalt beschäftigten ­Personen.

... Verursacher von Alltagsschäden.
... in einer Vereinigung ­(zum Beispiel Sportverein) verantwortlich tätige Person Fußnote.
Aufenthalt im Ausland
  • Wie im Inland.
    Versicherungsschutz für mindestens 1 Jahr.
  • Bei Aufenthalt innerhalb der Europäischen Union häufig länger.
Wie im Inland.
Von der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen sind generell:
Ansprüche, die bei einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit entstanden sind (Betriebs- beziehungsweise Berufshaftpflichtversicherung möglich).
Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden (z. B. Graffiti).
Ansprüche von Angehörigen, die im gleichen Haushalt wohnen oder zu den mitversicherten Personen gehören.
Ansprüche, die im gleichen Vertrag versicherte Lebenspartner gegeneinander geltend machen können.
Ansprüche wegen Schäden an Gegenständen, die der Versicherte geliehen, gemietet, gepachtet oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat.
  • Fußnote 1 Für Kraftfahrzeuge ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht.
  • Fußnote 2 Für die Ausübung des Jagdsports ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht.
  • Fußnote 3 Schutz durch eine Wassersport-Haftpflichtversicherung.
  • Fußnote 4 Für Luftfahrzeuge ist eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung Pflicht.
  • Fußnote 5 Schutz durch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
  • Fußnote 6 Schutz durch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
  • Fußnote 7 Schutz durch eine Bauherren-Haftpflichtversicherung.
  • Fußnote 8 Schutz durch eine Vereinshaftpflichtversicherung.
Lesen Sie auf der nächsten Seite: Tabelle: Privathaftpflicht-Versicherungen