Als erste Krankenkasse erstattet die Hanseatische Krankenkasse (HEK) ihren Versicherten die Praxisgebühr, die sie für einen Zahnarztbesuch bezahlen mussten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Patient einmal im Jahr zur Zahnvorsorge geht und das auch mit seinem Bonusheft nachweisen kann.
Keine Praxisgebühr mehr für Zahnarztbesuch
Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) geht neue Wege: Als erste gesetzliche Krankenkasse erstattet sie ihren Versicherten die Praxisgebühr für einen Besuch beim Zahnarzt. Und zwar auch rückwirkend: Die seit Januar 2012 bereits gezahlten 10 Euro pro Quartal wird sie ihren 400 000 Versicherten zurückerstatten. Voraussetzung für die Rückzahlung und die künftige Befreiung von der Praxisgebühr: Der Versicherte muss einmal im Jahr zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung gehen und sein Bonusheft führen. Wer für das laufende Jahr Geld zurück möchte, muss der HEK sein Bonusheft und die Originalbelege für die entrichtete Praxisgebühr einreichen. Bevor die Krankenkasse das Vorhaben umsetzen kann, muss sie noch auf die Zustimmung des Bundesversicherungsamtes warten.
Hintergrund: Was ist die Praxisgebühr?
Seit Januar 2004 gibt es die Praxisgebühr. Pro Quartal müssen gesetzlich Krankenversicherte beim ersten Arztbesuch 10 Euro zahlen – auch wenn sie sich ein Rezept ausstellen oder Blut abnehmen lassen oder im Notfall den Arzt am Telefon konsultieren. Die Praxisgebühr fällt in der Regel nur einmal im Quartal beim ersten Arztbesuch an. Weitere Arztbesuche im selben Quartal sind gebührenfrei, wenn man eine Überweisung vorlegen kann. Für Kinder unter 18 Jahren sowie für Untersuchungen zur Vorsorge (Zahnkontrolle), zur Früherkennung (Brustkrebs) und für Schutzimpfungen wird die Gebühr nicht fällig.
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