Hauseigentümer, die ihre Solaranlage nach dem 31. März 2012 in Betrieb nehmen, bekommen für ihren Strom deutlich weniger Geld als bislang. Der Gesetzgeber hat die Vergütung für Betreiber kleiner Anlagen um rund 20 Prozent gesenkt. test.de erklärt, wann sich neue Anlagen nach den neuen Fördersätzen noch rechnen.
[Update: 03.07.2012]
Der Bundestag hat die zuvor im Vermittlungsausschuss beschlossene Kürzung der Solarförderung gebilligt. Die nun gefundene Einigung mildert die Kürzung der Solarstrom-Förderung in mehreren Punkten ab:
- Kleine Anlagen. Solaranlagen-Betreiber können wie bisher auch den kompletten Sonnenstrom zum Satz ihrer Einspeisevergütung verkaufen. Das gilt für Besitzer kleiner Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung. Für alle, die ihre kleine Anlage ab 1. April 2012 in Betrieb genommen haben, zahlt der Netzbetreiber nur noch 19,5 Cent statt bislang 24,43 Cent. Betreiber von Anlagen über zehn und bis 1 000 Kilowatt können künftig nur 90 Prozent zum garantierten Vergütungssatz einspeisen. Die übrigen 10 Prozent müssen sie zu Marktpreisen verkaufen oder selbst verbrauchen.
- Mittlere und große Anlagen. Betreiber von Anlagen mit mehr als 10 kW Leistung erhalten eine gemischte Vergütung. Für erzeugten Strom aus Modulen bis zur Berechnungsgrenze von 10 Kilowatt erhält der Betreiber 19,5 Cent pro kWh. Für Sonnenstrom aus den weiteren Modulen ist die Vergütung bis zu einer Anlagengröße von 40 Kilowatt Leistung auf 18,5 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt. Diese Förderkategorie für mittelgroße Anlagen ist neu. Für Stromerträge aus dem darüber hinausgehenden Teil der Anlage bis 100 Kilowatt Leistung gibt es den geringeren Satz von 16,5 Cent je Kilowattstunde.
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Monatliche Senkung. Zusätzlich zu dieser Absenkung, die rückwirkend ab 1. April in Kraft tritt, wird die Einspeisevergütung für neue Anlagen künftig monatlich um ein Prozent abgesenkt. Pro Jahr macht das – Zinseffekte eingerechnet – ein Minus von 11,4 Prozent aus. Dies gilt allerdings nur, wenn die Gesamtleistung aller neuen Anlagen zwischen 2 500 und 3 500 Megawatt im Jahr liegt. Liegt sie – wie in den vergangenen Jahren – darüber, sinkt die Vergütung stärker.
[Ende Update]
[Update: 14.05.2012]
Der Bundesrat hat die Pläne der Regierung zur Kürzung der Solarstrom-Förderung vorerst gestoppt und eine gründliche Überarbeitung gefordert. Die Länderkammer stimmte mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Nun müssen beide Kammern eine Einigung finden. [Ende Update]
[Update: 28.03.2012]
Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben die Kürzungspläne für die Solarstrom-Förderung mit Änderungen bestätigt. Stimmt der Gesetzgeber zu, würden Hauseigentümer, die vor dem 24. Februar 2012 einen Antrag auf Netzanschluss für ihre Dachanlage beim Versorger gestellt haben, noch die 24,43 Cent für jede Kilowattstunde erhalten. Sie hätten bis zum 30. Juni 2012 Zeit, ihre Module in Betrieb zu nehmen. Zwischen Mai und Oktober dieses Jahres soll die Einspeisevergütung für alle neuen Anlagen monatlich um ein Prozent gekürzt werden. Ab November richtet sich die monatliche Kürzung dann nach dem Zubau im dritten Quartal. Dies gilt, wenn im Quartal hochgerechnet auf ein Jahr insgesamt mehr als 7,5 Gigawatt Spitzenleistung an neuen Solarmodulen installiert werden. [Ende Update]
[Update: 07.03.2012]
Die angekündigten Kürzungen für Strom aus neuen Solaranlagen sollen erst am 1. April in Kraft treten. Das hat der Chef der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Volker Kauder, mitgeteilt. Voraussichtlich am 30. März wird der Deutsche Bundestag die Änderung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) beschließen. Danach wird der Bundesrat frühestens am 11. Mai darüber entscheiden, ob er Einspruch erhebt. Legt die Länderkammer Einspruch ein aber ohne Zwei-Drittel-Mehrheit, kann ihn der Bundestag anschließend mit Regierungsmehrheit überstimmen. [Ende Update]
Nur noch 19,5 Cent je Kilowattstunde
Geht es nach den Plänen der Bundesregierung, dann gilt für neue Solaranlagen, die ab dem 1. April 2012 in Betrieb gehen: Für jede Kilowattstunde (kWh) Solarstrom, den Hauseigentümer ins öffentliche Netz einspeisen, zahlt der Netzbetreiber nur noch 19,5 Cent statt bislang 24,43 Cent. Das sind die Pläne für Anlagen mit bis zu 10 Kilowatt (kW) Spitzenleistung, wie sie für viele Ein- und Zweifamilienhäuser typisch sind. Eigenheimbesitzer, die dann eine Anlage mit einer Leistung bis zu 30 kW betreiben, sind nach den Plänen sogar noch schlechter dran. Für sie sollen dann die Regeln für Photovoltaik-Anlagen zwischen 10 und 1 000 kW gelten, wonach es für jede Kilowattstunde zukünftig nur noch 16,5 Cent geben soll. Das entspricht einer Kürzung von bis zu 29 Prozent. Hinzu kommt: Ab Mai 2012 soll dann die Vergütung bei neuen Anlagen Monat für Monat um jeweils 0,15 Cent/kWh sinken. Geht die Solaranlage erst im Januar 2013 ans Netz, gibt es dann nur noch 18,15 Cent für die Kilowattstunde.
Tipp: Mit dem aktuellen Solarrechner finden Sie schnell heraus, ob sich eine neu Solaranlage für Sie lohnt.
Gemischte Vergütung für Anlagen über 10 kW
Betreiber von Anlagen mit mehr als 10 kW Leistung erhalten eine gemischte Vergütung. Für erzeugten Strom aus Modulen bis zur Berechnungsgrenze von 10 Kilowatt erhält der Betreiber 19,5 Cent pro kWh. Für Stromerträge aus dem darüber hinausgehenden Teil der Anlage gibt es den geringeren Satz von 16,5 Cent je Kilowattstunde.
Weniger Geld für selbst genutzten Strom
Die bisherige luxuriöse Variante für den selbst genutzten Strom wird abgeschafft. Für selbst genutzten Solarstrom soll es nach den Regierungsplänen ab 1. April 2012 kein Geld mehr von den Stromversorgern geben. Die Netzbetreiber sollen dann auch nicht mehr verpflichtet sein, den erzeugten Solarstrom vollständig zu vergüten. Hausbesitzern mit einer neuen Solaranlage bis zu 10 kW bekommen nach den Plänen nur noch 85 Prozent der erzeugten Strommenge vergütet. Für Neuanlagen über 10 kW zahlen Netzbetreiber dann nur noch 90 Prozent der Strommenge.
Tipp: Verbrauchen Sie so viel selbst erzeugten Solarstrom wie möglich. Denn der Preis, den Sie für Ihren Solarstrom aus neuen Anlagen erzielen können, ist in aller Regel niedriger als Sie für zugekauften Strom bezahlen.
Rendite halbiert – Hausbesitzer müssen rechnen
Mit dieser drastischen Geldkürzung für Solarstrom erwirtschaften immer weniger Hausbesitzer vertretbare Renditen. Das zeigt eine Vergleichsrechnung, die die Experten von Finanztest aufgemacht haben:
- Alte Regelung: Angenommen, ein Anlagenbesitzer hatte Anfang 2012 Anschaffungskosten von etwa 2 200 Euro pro Kilowatt Leistung, fährt einen Stromertrag von 900 kWh pro Kilowatt Leistung im Jahr ein und verbraucht 20 Prozent des Stroms selbst – dann kann er bei Berücksichtigung aller Kosten der Anlage mit einer Rendite von 6,73 Prozent rechnen.
- Neue Regelung: Geht der Haubesitzer nach dem 31. März mit seiner Anlage ans Netz, halbiert sich seine Rendite im Musterfall nach den neuen Plänen auf 3,4 Prozent. Sind die Voraussetzungen ungünstiger, zum Beispiel weil die Anlage in der Anschaffung teurer ist oder weniger Strom produziert als erwartet, kann die Rendite noch deutlich dürftiger ausfallen siehe Tabelle. Wer solch eine Anlage großteils auf Kredit finanziert, riskiert sogar Verluste.
Tipp: Je preiswerter Ihre Solaranlage in der Anschaffung, desto höher ist die Rendite. Schauen Sie sich in Ruhe nach günstigen Photovoltaik-Anlagen um. Es ist möglich, dass die Anlagenpreise in den nächsten Monaten weiter fallen. Im Zweifel sollten Sie lieber abwarten.
Stichtag: Glühbirne zum Leuchten bringen
Nehmen Hauseigentümer ihre neue Anlage noch vor dem 1. April in Betrieb, können sie sich die alten Vergütungssätze bis zum Jahr 2032 sichern. Dazu ist es nicht erforderlich, dass ihre Anlage vor dem 1. April ans öffentliche Netz angeschlossen wird. Entscheidend ist, dass die Anlage noch vor diesem Termin Strom produziert, der außerhalb der Anlage genutzt wird. Dafür reicht es, wenn sie eine angeschlossene Glühbirne zum Leuchten bringt.
Garantie bleibt
Für alle Stromerzeuger, die jetzt schon am Netz sind, ändert sich durch die Pläne nichts. Ihre garantierten Vergütungssätze bleiben bestehen. Die Vergütung ist für das Jahr der Inbetriebnahme und für 20 Folgejahre garantiert.
Umfrage und Buch „Photovoltaik“
Das Team von Finanztest möchte von Stromproduzenten gern erfahren, was ihre Solaranlage gekostet hat. Finanztest bittet deshalb Anlagenbetreiber, die seit Januar 2011 eine Photovoltaik-Anlage mit einer Spitzenleistung bis zu 30 Kilowatt installiert haben, um Teilnahme an der Umfrage. Ausführliche Informationen zum Thema „Solarstrom vom Dach“ bietet der Ratgeber „Photovoltaik“ von der Stiftung Warentest. Er liefert das vollständige Basiswissen zur Technik und auch Checklisten für alle wichtigen Etappen der Errichtung einer Solarstrom-Anlage.
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