Damit Berufstätige mit pflegebedürftigen Angehörigen ihren Job und die Pflege besser vereinbaren können, dürfen sie sich für nahe Angehörige bis zu sechs Monate im Job frei nehmen. Momentan in Planung ist die „Familienpflegezeit“. Wird das Gesetz vom Bundestag verabschiedet, können Arbeitnehmer mit Zustimmung des Arbeitgebers ab 2012 für bis zu zwei Jahren ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche senken und erhalten zusätzlich zu ihrem Teilzeitlohn eine Aufstockung um die Hälfte ihrer Gehaltseinbuße.
test sagt, was es bei der Beantragung von Pflegezeit zu beachten gilt und gibt Tipps zum Thema.
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