20.04.2010

Pflegestufe: Jede Sekunde zählt

Pflegebedürftige müssen den zeitlichen Aufwand für die Pflege bei der gesetz­lichen Pflegeversicherung genau angeben. Sie dürfen nicht aufrunden, wenn es um die Einstufung in eine Pflegestufe geht. Das entschied das Bundessozialgericht in einem im März veröffentlichten Urteil (Az. B 3 P 10/08 R). Eine Pflegebedürftige hatte den Zeitaufwand für 26 Wege zu Mahlzeiten, Toilette, ­Dusche und Bett mit 26 Minuten angegeben. Dabei hatte sie die 30 Sekunden pro Weg auf jeweils eine Minute aufgerundet. Sie hätte nur 13 Minuten ­angeben dürfen. Damit war der zeitliche Aufwand zu niedrig für die höhere ­Pflegestufe, die sie beantragt hatte, ­entschied das Gericht.

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