16.08.2011

Pflegenotfall: Erste Hilfe für Angehörige

Pflegenotfall Special

Oft wird im Krankenhaus klar, dass ein alter Mensch für immer Hilfe braucht. Berater helfen, die Pflege zu organisieren. Dazu bringt Finanztest eine Checkliste mit Tipps zur Organisation von Pflege.

Wenn Angehörige zu ihr kommen, liegen die Nerven häufig völlig blank, sagt Susanne Lindner vom Evangelischen Krankenhaus Köln-Weyertal. Denn im Krankenhaus stellt sich oft heraus, dass Patienten künftig noch mehr Hilfe brauchen als je zuvor. „Da fließen auch mal die Tränen“, sagt die Pflegeberaterin der Klinik.

Viel Zeit bleibt den gestressten Angehörigen nicht. Selbst nach einem Schlaganfall oder einem Oberschenkelhalsbruch entlassen die Krankenhäuser ihre Patienten meistens nach spätestens zwei Wochen. Bis dahin muss klar sein, wohin der alte Mensch dann geht.

Der Sozialdienst im Krankenhaus soll Angehörigen für die Zeit nach der Entlassung helfen. Viele Häuser bieten zudem eine spezielle Unterstützung für die „Pflegeüberleitung“ durch Berater wie Lindner.

Die Krankenhäuser helfen im eigenen Interesse. Für jede Diagnose bekommen sie nur eine Pauschale – egal, wie lange der Patient bleibt. Wenn klar ist, wie es nach der Behandlung weitergeht, muss der Patient nicht im Krankenhaus ausharren.

Doch weil Ärzte und Berater die Angehörigen auch mal übersehen können, müssen diese manchmal hartnäckig nachfragen. Sonst wird die Entlassung mitunter erst in letzter Minute geplant.

Reha und Geriatrie

Schnell muss es vor allem gehen, wenn ein Patient eine Rehabilitation braucht. Denn die Rehakliniken können nicht jeden Patienten sofort aufnehmen.

In einer Rehaklinik sollen Patienten nach einer anstrengenden Operation wieder zu Kräften kommen. Das soll sie vor einer Behinderung schützen. Nach einer Knie- oder Hüftoperation, einem Oberschenkelhalsbruch, einem Schlaganfall oder Herzinfarkt folgt fast immer die Reha.

In anderen Fällen – etwa nach einer Lungenentzündung – kann es leicht passieren, dass die Krankenkasse der Rehabehandlung nicht zustimmt.

Angehörige sollten deshalb darauf achten, dass der Arzt in seinem Befund nachvollziehbar begründet, weshalb ein Patient eine Reha braucht. Die gesetzliche Kasse darf die Reha nur übernehmen, wenn andere Therapien nicht ausreichen würden – etwa die Behandlung durch einen Physiotherapeuten vor Ort.

Anders sieht es aus, wenn ein Patient auf eine geriatrische Station wechseln soll. Dort werden alterstypische Krankheiten wie Alzheimer oder Diabetes behandelt, die sich während des Krankenhausaufenthalts erst recht bemerkbar machen.

Ob ein Mensch eine geriatrische Behandlung braucht, entscheiden allein die Ärzte. Die Krankenkasse übernimmt in jedem Fall die Kosten. Nur die Überweisung in eine „geriatrische Reha“ – das ist eine Rehaklinik, die zusätzlich eine geriatrische Behandlung anbietet – muss die Krankenkasse wie jede Rehabehandlung überprüfen.

Für kurze Zeit ins Pflegeheim

Wenn die Behandlung in Reha und Geriatrie vermutlich keine Besserung bringt, kann ein Mensch auch vorübergehend zur „Kurzzeitpflege“ in ein Pflegeheim ziehen. Bis zu vier Wochen bleibt der Patient im Heim, die Angehörigen können in dieser Zeit die häusliche Pflege planen.

Sie können den Patienten auch zur „Tagespflege“ oder zur „Nachtpflege“ in ein Heim bringen. Dann ist der pflegebedürftige Mensch tagsüber oder in der Nacht im Heim. Die restliche Zeit verbringt er zuhause.

Einen großen Teil der Kosten deckt die Pflegekasse. Sie zahlt, wenn ein Mensch in ein Pflegeheim geht oder zuhause versorgt wird. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist, dass ein medizinischer Gutachter die Pflegebedürftigkeit feststellt. Dafür ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zuständig, für privat Versicherte die Firma Medicproof.

Normalerweise besucht der Gutachter den pflegebedürftigen Menschen einige Wochen später zuhause oder im Pflegeheim. In der alltäglichen Umgebung des Pflegebedürftigen kann er einschätzen, wie viel Hilfe notwendig ist. Bis zur Entscheidung des Gutachters muss die Familie die Kosten vorstrecken. Die Versicherung zahlt rückwirkend bis zum Zeitpunkt des Antrags.

Wenn im Krankenhaus schon klar ist, dass ein Mensch für immer pflegebedürftig sein wird, können Angehörige aber auch eine „Eilbegutachtung“ bei der Pflegekasse beantragen. Dann kommt der Gutachter binnen einer Woche. Das hat den Vorteil, dass die Versicherung sofort zahlt.

Damit der Gutachter die Pflegebedürftigkeit richtig einschätzt, sollten Ärzte, Pfleger oder Schwestern notieren, wobei ein Patient Hilfe braucht. Sonst fragt der Gutachter womöglich nur den Patienten – und der gibt sein Gebrechen aus Scham nicht immer zu.

Manchmal kommt der Gutachter gar nicht ins Krankenhaus und prüft nur die Patientenakte. Dann bestätigt er lediglich, dass ein Patient pflegebedürftig ist und die Kasse zahlen wird. Den Grad der Pflegebedürftigkeit und somit die Höhe der Leistungen bestimmt er später bei einem Besuch.

Häusliche Pflege mit Beratern planen

Kehrt ein Patient nachhause zurück, sollte klar sein, welche Behandlung er zuhause braucht. Angehörige sollten schon im Krankenhaus über die häusliche Pflege sprechen. Nach der Zeit im Krankenhaus können sie dazu auch Berater vor Ort aufsuchen, zum Beispiel in einem örtlichen Pflegestützpunkt oder bei einem Wohlfahrtsverband. Manche Pflegeberater besuchen die Patienten sogar zuhause.

Pflegeberaterin Susanne Lindner geht im Krankenhaus die wichtigsten Punkte durch. Wie kam ein Mensch bisher zurecht, und welche Hilfen wird er in Zukunft brauchen? Sollte immer ein Mensch in der Nähe sein, oder reicht es aus, wenn ab und an jemand nach dem Rechten schaut. Welche Aufgaben können Angehörige übernehmen, was sollte ein Pflegedienst übernehmen?

Die Pflege sei Aufgabe der ganzen Familie, sagt Lindner. Sie soll verbindlich klären, wer genau welche Aufgaben übernimmt. „Sonst bleibt die Arbeit oft nur an den Ehefrauen und Töchtern hängen“, sagt sie. Auch von der Familie brauchen Angehörige Hilfe.

Lesen Sie auf der nächsten Seite: Checkliste

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice