29.12.2011

Pflege: Verordnete Medikamente

Die private Kranken­versicherung muss verordnete Medikamente zahlen – anders als die gesetzlichen Krankenkassen –, aber nicht die 9 Euro, die ein Pfle­geheim für das Verabreichen jeder Arznei nimmt (OLG Schleswig, Az. 16 U 43/11).

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