19.07.2011

Pfändungsgrenzen: Schuldner dürfen mehr Geld behalten

Seit dem 1. Juli 2011 gelten neue Freigrenzen für Pfändungen. Künftig können verschuldete Menschen von der Pfändung verschont bleiben, wenn ihr monatliches Nettoeinkommen unter 1 030 Euro liegt. Bisher lag die Grenze bei 990 Euro. Für Schuldner mit Unterhaltspflichten gelten höhere Freigrenzen. Nur wenn sie mehr als ihren Freibetrag verdienen, müssen sie einen Teil an die Gläubiger abtreten.

Beispiel: Ein Schuldner verdient 2 030 Euro netto. 1 030 Euro sind pfändungsfrei. Von den verbleibenden 1 000 Euro muss er 700 Euro an die Gläubiger zahlen. Eine Tabelle gibt es auf den Seiten des Bundesjustizministeriums: www.bmj.de, Suchwort „Pfändungstabelle“.

Lesen Sie auf der nächsten Seite: Tabelle: Freigrenzen

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