Pensionskassen: Ausgewählt, geprüft, bewertet

finanztest 10/2004

Pensionskassen

Wir haben die Angebote von Pensionskassen für betriebliche Altersrenten in Form einer klassischen Rentenversicherung untersucht. Im Test sind nur Pensionskassen, deren Angebote zum Stichtag unserer Untersuchung, dem 15. Juli 2004, nicht nur für ein Unternehmen zugänglich waren.

Hinter den 119 untersuchten Tarifen stehen 30 Pensionskassen. Davon sind 23 überregional und branchenübergreifend offen und 7 entweder auf eine bestimmte Branche oder Region begrenzt. Die Beiträge können Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam zahlen.

Varianten mit und ohne Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit

Wir unterscheiden in den Tabellen zwei Varianten von Angeboten.

In Variante 1 ist keine Beitragsrückgewähr im ­Todesfall des Arbeitnehmers in der Ansparphase vorgesehen und keine Rentengarantiezeit. Stirbt der Versicherte, endet seine Altersrente. Stirbt er noch vor Rentenbeginn, sind seine Beiträge für die Altersrente verloren.

Variante 2 enthält Angebote mit Beitragsrückgewähr in der Ansparphase. Die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen bekommen beim Tod des Versicherten die eingezahlten Beiträge zurück. Einige Pensionskassen zahlen stattdessen das angesparte Kapital aus. Diese Angebote sind separat aufgeführt. Zudem ist in Angeboten der Variante 2 eine Rentengarantiezeit von fünf Jahren enthalten. Hat die Rente begonnen, wird sie mindestens für diesen Zeitraum gezahlt, auch wenn der Betriebsrentner vorher stirbt.

Zwei Sonderfälle stehen in der Tabelle „Pensionskassen: Sonderfälle“.

Rechtsform

Pensionskassen sind Aktiengesellschaften (AG) oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (V VaG). Die Unternehmensform kann Auswirkungen auf die Versicherten haben. Bei einem V VaG ist es möglich, dass die garantierte Rente später niedriger ausfällt, wenn die nötige Verzinsung am Kapitalmarkt nicht erreicht wird. Darüber entscheiden die Mitglieder des Vereins.

Garantiezins

Vom Beitrag des Kunden werden Kosten und Risikozuschläge abgezogen. Der Rest wird für die Altersrente gespart und mindestens mit dem Garantiezins vermehrt. Verschiedene Pensionskassen rechnen mit verschiedenen Garantiezinssätzen: 2,75%, 3,0%, 3,25%, 3,5%, einmal 4%. Je höher der Garantiezins ist, desto höher ist meist die garantierte Rente, aber nicht immer, wie die Tabellen („Pensionskassen...“) zeigen.

Kompakttarif

Unterschieden werden Kompakt- und Einzeltarife. Einzeltarife bieten reine Altersrenten, können aber meist um Zusatzleistungen erweitert werden. Kompaktvarianten enthalten zusätzlich zur Altersrente nicht abwählbare Erweiterungsbausteine für Hinterbliebenen- und/oder Invaliditätsschutz.

Kompakttarife haben wir nur aufgenommen, wenn von den Arbeitnehmern keine zusätzlichen Angaben etwa über ihre gesundheitliche Situation oder über Angehörige verlangt werden.

Vergünstigungsstufe

Pensionskassen bieten Unternehmen mit bestimmten Mindestvoraussetzungen Gruppenrabatte. Wir nennen in der Tabelle nur die nötige Mindestarbeitnehmerzahl. Manchmal sind bei gleicher Mindestarbeitnehmeranzahl verschiedene Arten von Vergünstigungen möglich.

Altersrenten nach Modellvorgaben

Wir geben die Altersrenten in beiden Varianten als garantierte Rente für Modellkunden an, jeweils für einen Mann und eine Frau. In beiden Fällen schließen die Kunden den Vertrag am 1. Oktober 2004 ab und sind dann 40 Jahre alt. Die Auszahlung ihrer Rente würde regulär beginnen, wenn sie 65 Jahre alt werden. Sie vereinbaren einen Jahresbeitrag von 1 020 Euro (85 Euro monatlich) und zahlen diesen jährlich, um Ratenzahlungszuschläge zu vermeiden.

In Beispielrechnungen geben die Anbieter auch unverbindliche Renten an, die neben der garantierten Rente auch Überschüsse enthalten. Die Plausibilität dieser Angaben konnten wir nicht überprüfen.

Erweiterungsbausteine

Neben der Altersrente können die Kunden oft Renten für Hinterbliebene einschließen oder Schutz für den Fall der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit. In der Tabelle sind Tarife, die diese Bausteine anbieten, mit einem Kreis in Klammern gekennzeichnet. Bei Kompakttarifen sind solche Leistungen fest integriert – voller Kreis. Hier hängt ihre Höhe davon ab, wie viel Altersrente bereits angespart ist, wenn der Versorgungsfall eintritt. Vor allem in den ersten Jahren ist es deshalb wichtig, dass Zusatzleistungen (Hinterbliebenenrente fürWitwen/Witwer, für Lebenspartner/Lebenspartnerinnen und Waisensowie Erwerbsminderungsrenten)durch Zurechnungen erhöht werden. Ist in der Spalte in der Tabelle ein voller Kreis, gibt es höhere Leistungen durch Zurechnungen. Bei halbvollem Kreis gilt nur die erreichte Anwartschaft als Rechnungsgrundlage für diese Rentenart. Die Leistungsvoraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente entsprechen im Übrigen denen der Sozialversicherung.

Für den Invaliditätsfall gibt es auch die Möglichkeit eines Berufsunfähigkeitsschutzes. Er kommt zum Tragen, wenn der Versicherte etwa durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Pensionskassen bieten zwei Leistungen an: Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung, so- dass die Kasse anstelle des Versicherten die Beiträge übernimmt und die Altersrente erhalten bleibt.

Die Berufsunfähigkeitsleistungen sind sehr selten zwingend eingeschlossen. Voller Kreis in Klammern bedeutet, beide Leistungen sind optional, halbvoller Kreis heißt, nur eine Art wird angeboten. Für beide Leistungen bei Berufsunfähigkeit kann es einen Verzicht auf die Gesundheitsprüfung geben. Dann haben auch Arbeitnehmer, die nicht völlig gesund sind, die Chance, diesen Schutz zu bekommen. Voller Kreis heißt, Verzicht auf Gesundheitsprüfung möglich, halbvoller Kreis bedeutet, vereinfachte Gesundheitsprüfung möglich.

Umgang mit Beiträgen

Zieht die Pensionskasse von den Beiträgen des Kunden gleich zu Beginn die Abschlusskosten ab, wirkt sich das besonders in den ersten Jahren aus. Bei Arbeitgeberwechsel stehen dem Arbeitnehmer für die Mitnahme dadurch je nach Art der Verteilung der Abschlusskosten innerhalb der Vertragslaufzeit unterschiedlich hohe Werte zur Verfügung. Gut ablesbar ist das an der Höhe der garantierten Rente nach Beitragsfreistellung nach drei Jahren. Abweichend von den Angaben zur Rente bei durchgehender Zahlung wurde hier statt einer jährlichen eine monatliche Zahlungsweise unterstellt, um das Ausmaß des Verlustes bei Kündigung zu verdeutlichen. Monatliche Zahlungsweise führt fast immer zu Ratenzahlungszuschlägen oder Zinseinbußen.

Ein Rechenverfahren, das die Verträge anfangs mit hohen Abschlusskosten belastet, statt sie über die Jahre zu verteilen, ist die so genannte Zillmerung. Voller Kreis heißt Verzicht auf Zillmerung.

Die negativen Folgen der Zillmerung können Kunden vermeiden, wenn sie laufende Einmalbeiträge zahlen. Jeder Beitrag ergibt hier einen Rentenbaustein. Der Arbeitnehmern kann dann auch jedes Jahr seinen Beitrag verändern oder den Beitrag aussetzen. Verluste durch Vertragsänderungen werden vermieden.

Voraussetzungen für Vergünstigungen ­ändern sich

Schrumpft ein Unternehmen oder soll ein Vertrag privat weitergeführt werden, können Vergünstigungen (siehe Spalte „Vergünstigungsstufe“) wegfallen. Bei Vertragsabschluss sollte klar sein, was dann passiert. Vergünstigungen können auch nachträglich gewährt werden, etwa wenn ein Betrieb wächst. Unterschieden wird, ob dann nur neue oder auch bestehende Verträge (Altverträge) bessere Konditionen erhalten.

Anforderungen bei Vertragsschluss

Ein Vertragsschluss kann einen Mindestbeitrag oder eine Mindestrente erfordern oder nur bis zu einem Höchsteintrittsalter möglich sein.

Flexibilität

Tarife können die Möglichkeit bieten, das Kapital bei Rentenbeginn zumindest teilweise als Einmalzahlung (Kapitalabfindungsoption) zu bekommen. Außerdem kann die Rente auf Wunsch schon zwischen dem 60. und dem 65. Lebensjahr beginnen (Rentenabruf) oder ihr Beginn kann nach hinten verschoben werden (Rentenaufschub).

Informationen

Pensionskassen haben Informationspflichten. Am besten ist es, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber Police (Versicherungsschein) oder Kopie, Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen bekommen. Ist der Kreis voll, überreicht eine Kasse immer alle drei Unterlagen, bei halbvollem Kreis fehlt eine Information, bei leerem alle drei.

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