09.09.2008

Pensionskassen: Die Vereine liegen vorn

Unser Rat: Betriebliche Altersvorsorge

Förderung. Wenn Sie Teile Ihres Bruttogehalts in eine Betriebsrente stecken, sparen Sie Steuern und Sozialabgaben. Ein Euro für die Firmenrente bringt durch die Förderung bei gleicher Wertentwicklung mehr als die gleiche Einzahlung in eine private Rentenversicherung. Die Rechnung geht auf, obwohl Betriebsrenten im Alter voll steuerpflichtig sind und gesetzlich Versicherte darauf Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.

Arbeitgeber. Erkundigen Sie sich, ob und wie viel Ihr Arbeitgeber zu einer Betriebsvorsorge dazugeben würde. Viele Firmen steuern zumindest den Betrag bei, den sie selbst damit sparen. Denn auf die Vorsorgebeiträge aus dem Bruttogehalt muss auch der Arbeitgeber keine Sozialabgaben zahlen.

Jobwechsel. Ab 2005 begonnene ­Betriebsrenten per Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung können auf eine neue Firma übertragen werden (siehe Text Jobwechsel). Das erleichtert die Fortführung einer Betriebsrente beim Jobwechsel. Vieles funktioniert auch durch freiwillige Absprachen oder branchenübergreifende Anbieter. Der Sparer kann die Rente aber auch stehenlassen und anderswo noch eine neue beginnen.

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