20.03.2012

Pauschalreise: Urlauber im Pleitefall besser geschützt

Pauschalreise Meldung

Pauschalurlauber bekommen ihren Reisepreis im Fall einer Pleite des Veranstalters auch dann erstattet, wenn der Anbieter ein Betrüger ist und nie plante, die Reise durchzuführen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az: C 134/11).

Der Reisesicherungsschein, den die Veranstalter ihren Kunden bei Buchung aushändigen müssen, gilt laut Gericht unabhängig davon, welche Ursache die Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters hat. Mit dieser Entscheidung hat der EuGH einen seit 1994 in Deutschland geltenden Anspruch klargestellt. Seitdem sind Reiseveranstalter verpflichtet, sich gegen Insolvenz zu versichern und einen Sicherungsschein auszugeben.

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