19.04.2006

Parken im Halteverbot: Falschparker zahlen bei Unfall mit

„Nur mal kurz“ anhalten im uneingeschränkten Halteverbot kann mehr kosten als ein Verwarnungsgeld. Dass musste ein Fahrer erfahren, der seinen Wagen falsch abgestellt hatte.

Denn damit machte er einem anderen Fahrer das Leben schwer, der in einen regulären Parkplatz auf der anderen Straßenseite wollte. Wegen des störenden Autos musste der andere Fahrer aber rangieren und fuhr dabei dem Auto des Falschparkers in die Seite. Der Haltesünder muss nun ein Drittel des Schadens zahlen (Amtsgericht Lörrach, Az. 3 C 1266/05). Das Gericht betonte, dass Parkverbote durchaus auch den Zweck haben können, anderen Fahrern problemloses Einparken zu ermöglichen.

Tipp: Wenn Sie schon Park- und Halteregeln missachten, tun Sie es wenigstens nicht an engen oder gefährlichen Stellen. Gerade beim Halten auf Bushaltestellen oder im Halteverbot direkt hinter Kurven droht neben einem Verwarnungsgeld stets auch die Mithaftung, wenn es krachen sollte.

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