Heute tritt die neue Regelung für die Organspende in Kraft. Der Bundestag hatte die entsprechende Änderung des Transplantationsgesetzes im Mai beschlossen. Demnach wird die zuvor geltende Zustimmungslösung durch die sogenannte Entscheidungslösung ersetzt. Künftig werden Bürgerinnen und Bürger, die über 16 Jahre alt sind, regelmäßig von den Krankenkassen über ihre Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod befragt.
Transplantationsgesetz geändert
Schon in den nächsten zwölf Monaten sollen die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen ihre Versicherten erstmals anschreiben. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Die Briefe sollen Infos zur Organspende enthalten – und die Aufforderung, die persönliche Spendebereitschaft zu dokumentieren. Ein Zwang zur Entscheidung ist nicht vorgesehen. Die Versicherten können ihre Bereitschaft erklären, bestimmte Organe zu spenden, die Bereitschaft komplett verneinen oder den Brief einfach wegwerfen. Dokumentiert wird die Erklärung wie bisher auf einem mitgeschickten Organspendeausweis aus Papier, später auch auf der elektronischen Gesundheitskarte – wenn diese technisch dafür ausgestattet ist.
12 000 Menschen warten auf ein Spenderorgan
Hintergrund der Änderung ist der Organmangel in Deutschland. Rund 12 000 Kranke warten hierzulande auf ein Spenderorgan. Doch standen im Jahr 2011 nur rund 4 000 Organe zur Verfügung, so die Statistiken der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Derzeit sinkt die Spendenbereitschaft sogar – vermutlich eine Folge der Skandale, die die Transplantationsmedizin in den letzten Monaten erschütterten. Bislang dürfen Organe in Deutschland nur entnommen werden, wenn der Verstorbene dem zu Lebzeiten zugestimmt hat, zum Beispiel per Organspendeausweis. Hat der Verstorbene zuvor seinen Willen zur Organspende in einer Vorsorgevollmacht niedergeschrieben, entscheiden dem Willen entsprechend die Bevollmächtigten – also zumeist Angehörige. Ist nicht bekannt, ob ein Verstorbener zu Lebzeiten eine Organspende in Betracht gezogen hat, kann ein Arzt Organe entnehmen, wenn er dies dem nächsten Angehörigen des Verstorbenen mitteilt und dieser schriftlich sein Einverständnis erklärt. „Jeder, der sich zu Lebzeiten bei der Organspende entscheidet, entlastet seine Angehörigen, die sonst in einer für sie sehr schwierigen Phase befragt werden“, betonte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, als die Gesetzesänderung in Kraft trat.
Kluft zwischen Denken und Handeln
74 Prozent der Deutschen sind grundsätzlich zur Organspende bereit, so eine Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Aber nur 25 Prozent haben das tatsächlich im Organspendeausweis dokumentiert. Es gibt also offenbar eine Lücke zwischen Denken und Handeln. Sie durch regelmäßige Erinnerung an das Thema verkleinern – diese Hoffnung steckt hinter der neuen Entscheidungslösung.
Tipp: Was Sie wissen sollten, wenn Sie sich jetzt mit dem Thema „Organspende“ beschäftigen wollen, verrät Ihnen unser Gewusst wie. Hintergrundwissen zu den jüngsten Skandalen in der Transplantationsmedizin und zur Organspende finden Sie in unserem Special Organspende: Das sollte jeder wissen. Der Link führt zu einem Artikel von Finanztest über zwei Mütter, die für ihre sterbenden Söhne zur Organspende entschieden haben – und ihre Entscheidung heute völlig unterschiedlich bewerten.
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