19.07.2012

Onlinekauf von Flugtickets: EuGH stärkt Kundenrechte beim Ticketkauf

Onlinekauf von Flugtickets Meldung

Unternehmen, die im Internet Flugtickets vertreiben, dürfen Reiserücktrittsversicherungen nicht automatisch mitverkaufen. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden. Damit hat er dem „Opt-out“-Verfahren eine klare Absage erteilt, bei dem der Kunde die voreingestellte Versicherung selbsttätig abwählen muss.

Reiserücktrittsversicherung darf nicht voreingestellt sein

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Fluganbieter im Internet ihren Kunden nicht automatisch eine Reiserücktrittsversicherung mitverkaufen dürfen. Das sogenannte Opt-out“-Verfahren ist unzulässig. Bei diesem Verfahren ist der Abschluss der Versicherung voreingestellt und der Kunde muss den Versicherungsschutz ausdrücklich abbestellen. Mit dieser Entscheidung hat der EuGH die Rechte der Kunden wesentlich gestärkt.

ebookers.com muss Geschäftspraxis ändern

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte gegen das Unternehmen ebookers.com Deutschland geklagt, das über das Internet Flugtickets vertreibt. Wenn ein Kunde einen Flug gebucht hat, wurde automatisch eine kostenpflichtige Reiserücktrittsversicherung hinzugefügt. Hatte der Kunde kein Interesse daran, musste er den Versicherungsschutz im Wege des sogenannten „Opt-outs“ abwählen. Nach Ansicht des vzbv verstieß diese Praxis gegen europäisches Recht. Bei der Reiserücktrittsversicherung handele es sich nämlich um fakultative Zusatzkosten, die nicht voreingestellt, sondern dem Kunden lediglich als „Opt-in“ angeboten werden dürften. „Opt-in“ bedeutet, dass der Kunde die fragliche Leistung aktiv dazu wählen kann.

Preisvergleich muss möglich sein

Nach EU-Recht müssen Verbraucher die Möglichkeit haben, die geltenden Flugpreise vergleichen zu können. Daher müssen im angegebenen Endpreis alle Gebühren und andere mit dem Flug zwangsläufig verbundene Kosten eingerechnet sein. Freiwillige Zusatzleistungen wie etwa die Reiserücktrittsversicherung dürfen dagegen nicht automatisch mit einbezogen werden.

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.07.2012
Aktenzeichen: C-112/11

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