13.12.2011

Neuer Anbieter: Kreditkarte getauscht

Wechselt eine Bank den Kreditkarten­anbieter, müssen ihre Kunden zustimmen oder auf die Möglich­keit der frist­losen Kündigung hingewiesen werden. Dies entschied das Land­gericht Frank­furt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundes­verbandes (vzbv) gegen die Commerz­bank (Az. 2-05 O 192/11).

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