Wechselt eine Bank den Kreditkartenanbieter, müssen ihre Kunden zustimmen oder auf die Möglichkeit der fristlosen Kündigung hingewiesen werden. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Commerzbank (Az. 2-05 O 192/11).
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