Vermieter dürfen keinen pauschalen „Sicherheitszuschlag“ kassieren, wenn sie die Nebenkostenvorauszahlung berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 294/10).
Viele Vermieter rechnen bislang wegen der ständig steigenden Heiz- und anderen Nebenkosten einen pauschalen Aufschlag von meist 10 Prozent in die monatlich mit der Miete zu zahlenden Vorauszahlungen ein.
Jetzt können Mieter vom Vermieter verlangen, dass er die Zuschläge nachträglich streicht und die Höhe der Vorauszahlungen entsprechend verringert. Falls die Betriebskosten tatsächlich steigen, müssen sie bei der nächsten Abrechnung allerdings mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen.
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