15.10.2002

Nebenjobs: Für eine Hand voll Euro mehr

Tipps

Arbeitnehmerrechte. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, einen Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz gibt es in der Regel auch für Nebenjobber.

Übungsleiterpauschale. Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass die Pauschale bei der Lohnzahlung berücksichtigt wird. Sie müssen ihm schriftlich bestätigen, dass Sie den Freibetrag nicht schon für einen anderen gemeinnützigen Nebenjob erhalten. Pro Monat können Sie 154 Euro steuerfrei bekommen.

Heimarbeit. Für eine gewerbliche Nebentätigkeit in Ihrer Wohnung brauchen Sie meistens die Zustimmung des Vermieters.

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