Ein Name begleitet ein Menschen oft ein Leben lang – der Vorname sowieso und der Nachname zumindest bis zur Heirat. Jedes Paar kann sich dann entscheiden, ob es ein gemeinsamen Nachnamen haben möchte oder jeder seinen Namen behält. Ein Doppelname für einen von beiden ist möglich. Doch wie sollen dann die Kinder heißen? Und wer beurkundet einen Namenswechsel? Die Stiftung Warentest erklärt, was das Gesetz vorgesehen hat und wo es Grenzen gibt. Ein Nachname wie Leutheuser-Schnarrenberger-Däubler-Gmelin jedenfalls ist nicht erlaubt.
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