Verbraucher müssen die Kosten für Müllabfuhr und Straßenreinigung zunächst nicht weiter- zahlen, wenn sie die Tarife für überhöht halten und deshalb fristgerecht Widerspruch eingelegt haben (Bundesgerichtshof [BGH], Az. X ZR 60/04 und X ZR 99/04). Zahlen müssen sie erst dann, wenn das Versorgungsunternehmen vor Gericht nachgewiesen hat, dass seine Tarife nicht unangemessen hoch sind.
Die Klausel der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR), nach der Kunden zu viel gezahlte Gebühren erst in einem späteren Rückforderungsprozess geltend machen können, erklärten die BGH-Richter für unzulässig.
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