Vermieter müssen Mieter nur über die wichtigen Eckdaten informieren, wenn sie eine Modernisierung ankündigen. Das sind vor allem: Art und Dauer der Bauarbeiten und die zu erwartende Mieterhöhung. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 242/10). Bisher hatten Mieter ihre Zustimmung zu den Arbeiten oft von Detailinformationen abhängig gemacht.
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